Innerhalb der europäischen Union gelten für die Sicherheit von Produkten Mindestanforderungen. Diese Anforderungen sind in Richtlinien (hier: Europäische Richtlinie über Medizinprodukte) geregelt. Der Hersteller eines Produktes ist diesbezüglich mehrfach verantwortlich: Er stellt fest, welche Richtlinien zutreffen und ob alle Anforderungen erfüllt sind. Unter Umständen muss für diese Bewertung eine Prüfstelle hinzugezogen werden.
Wir sind Ihre zuverlässige Schnittstelle zu Prüfstellen, Behörden sowie kassenärztlichen Verbänden und unterstützen Sie bei der Erfüllung der Anforderungen, die an Sie, Ihr Medizinprodukt und Ihre Dokumentation gestellt werden.
Profitieren Sie von unserer langjährigen internationalen Erfahrung in den Bereichen Prüfung, Entwicklung und Zulassung von Medizinprodukten. Einen Überblick unserer Leistungen finden Sie auf der Seite Mit BEO zum CE-Zeichen.
