Erstattung in Frankreich
Frankreich pflegt eine Hilfsmittelliste, die unserem GKV-Hilfsmittelverzeichnis nicht ganz unähnlich ist.
Die Liste für erstattungsfähige Produkte und Leistungen (liste des produits et prestations remboursables), kurz LPPR, enthält alle Medizinprodukte, deren Kosten von den Versicherungen voll oder teilweise erstattet werden.
Die LPPR unterscheidet zwischen einem individuellen produktbezogenen Code und einem generischen Code.
Der individuelle Code ist zu beantragen und geht einher mit der Einreichung von Prüf- und Eigenschaftsnachweisen, ähnlich unserem Hilfsmittelantrag. Beim generischen Code mussten Hersteller nur versichern, die gestellten Anforderungen einzuhalten, ohne die Nachweise einzureichen. Ein generischer Code ist jedoch keinem Herstellernamen oder Produktnamen zuzuordnen, sondern einer ganzen Produktart verschiedener Hersteller, deren Namen in der Listung nicht auftauchen.
Zum 01.01.2021 werden diese generischen Codes nun endgültig ungültig und für jedes Hilfsmittel ist ein eigener individueller Code zu beantragen, um die Kostenerstattung durch das Versicherungssystem zu gewährleisten. Bereits im Sommer 2019 informierten wir in individuellen Schreiben darüber, da die Löschung der generischen Codes für Januar bzw. April 2020 vorgesehen war. Aufgrund der COVID-19 Situation wurde die Löschung um ein Jahr verschoben. Eine weitere Verschiebung wird es aber nicht geben.
Sollten Sie mehr über die Listungsmöglichkeiten in Frankreich wissen möchten, kontaktieren Sie uns oder unsere französische Kolleg*innen bei glorimed, unserer Partner*in aus dem EUMMAN-Netzwerk.
NACHTRAG (21-12-2020): Aufgrund der Ausnahmensituation der Pandemie ist die Löschung der generischen Codes nun doch weiter verschoben. Sie ist nun für 01. Juli 2021 geplant.