Spätestens seit Ende letzten Jahres gehört die Auseinandersetzung mit den Details rund um den CH-Rep zum Alltag der BEO BERLIN.
Eine Frage bewegt dabei fast alle unsere Kunden, für die die Benennung eines CH-REP erforderlich wurde.
Ab WANN muss WO der CH-REP aufgeführt werden?
Im Grunde ist die Situation recht einfach:
- Alle noch nach MDD zertifizierten Produkte brauchen eine Angabe des CH-REP und des Importeurs lediglich auf den Begleitpapieren (z.B. auf dem Lieferschein). Mehr ist freiwillig und nicht schädlich aber eben auch nicht gefordert.
- MDR Produkte der Klasse I brauchen noch bis zum 31.07.2023 eine Angabe des CH-REP lediglich auf den Begleitpapieren. Auch hier gilt: mehr ist nicht schädlich aber erst ab August 2023 gefordert. Sie haben es also noch gut ein Jahr etwas leichter.
- MDR Produkte der anderen Klassen müssen die Angabe des CH-REP auf dem Produkt oder der Verpackung haben. Bei den höher-klassifizierten Produkten gibt es keine weitere Übergangsfrist.
- Der Importeur kann bei allen Produktklassen auf den Begleitpapieren genannt werden. Eine Angabe auf dem Produkt, der Verpackung oder Gebrauchsanweisung sind nicht gefordert.
Die Pflicht zur Benennung eines CH-REP gilt für Klasse I Produkte ab spätestens 31.07.2022. Alle anderen Klassen müssen bereits seit dem 31.03.2022 einen CH-REP benennen.
Seit letzten November bietet BEO BERLIN eine Lösung für den CH-REP an. Sprechen Sie uns an.