Die Zeitspanne, bis die MDR (Medizinprodukteverordnung 2017/745/EU) alleine gültig ist, wird immer kürzer und somit die Notwendigkeit für die Hersteller, tätig zu werden, entsprechend größer. Auch die Umsetzung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) durch den GKV Spitzenverband hat gleichermaßen Auswirkungen für Hersteller, die ihre Medizinprodukte im deutschen Hilfsmittelverzeichnis registrieren möchten.
In der Phase des Umbruchs durch die MDR und vieler Änderungen im Hilfsmittelbereich präsentiert sich BEO BERLIN® als konstanter und zuverlässiger
Ansprechpartner. Auf der MEDICA haben Aussteller Gelegenheit, ihre Bedenken aufgrund der regulatorischen Änderungen sowie der neuen Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses direkt mit den Beratern von BEO BERLIN® zu besprechen und Fragen zu klären.
Zu diesem Zweck bietet BEO BERLIN® auf der MEDICA Beratungsgespräche an, in der konkrete Situationen besprochen und Lösungsansätze festgelegt werden können.
Termine können Sie hier vereinbaren.