BEO BERLIN mit neuem Service: der HMV-Repräsentant – August 2017

Der GKV Spitzenverband informiert seit Monaten die Hersteller über Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses. Demnach werden die Hersteller nach der Aktualität ihrer im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkte befragt. Der Spitzenverband bittet Ansprechpartner und Kontaktdaten (bspw. in Form einer E-Mailadresse) zur Verfügung zu stellen, woraufhin sie vom Spitzenverband eine Excel-Liste erhalten, die im Rahmen einer Frist bearbeitet und zurück gesandt werden sollte. In der Regel sind es zu überprüfende Hersteller- und Produktangaben, die verifiziert werden müssen.

Sofern die vorgegebene Frist nicht eingehalten werden kann, sollte zumindest eine Verlängerung beantragt werden. Wird das Schreiben des GKV Spitzenverbands ignoriert, läuft der Hersteller Gefahr, dass das entsprechende Produkt aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen wird.

Insbesondere ausländische Hersteller wissen oftmals nicht, was zu tun ist oder wie auf das Schreiben reagiert werden soll. Auch weil diese Informationen zunächst in deutscher Sprache verfasst sind. Doch auch deutsche Hersteller schieben diese Aufforderung aus Zeitmangel gerne zur Seite oder ignorieren sie.

Aufgrund des Inkrafttretens der Aktualisierung des HHVG (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz), treten diese Anschreiben momentan gehäuft auf. Es ist zu erwarten, dass auch in Zukunft regelmäßig Produktgruppen fortgeschrieben werden und entsprechende Informationen des GKV Spitzenverbands an die Hersteller herausgehen.

Hier kommt unser Service des HMV-Repräsentanten zum Tragen: Um sicherzustellen, dass Ihre Produkte nicht wegen einer Unachtsamkeit aus dem Hilfsmittelverzeichnis genommen werden, hat BEO BERLIN® einen neuen Service ins Leben gerufen: Den des HMV-Repräsentanten.

Mit der Beauftragung eines HMV-Repräsentanten erteilt der Hersteller BEO BERLIN® eine „Generalvollmacht“, in der er sich einverstanden erklärt, sämtliche Informationen hinsichtlich Fortschreibungen, Aktualisierungen etc. an BEO BERLIN® zu senden.

Wie sieht unser Service konkret aus?
Wir bewerten eingehende Informationen und klären mit Ihnen alle weiteren, notwendigen Schritte. Auf die Weise ist gewährleistet, dass Informationen nicht verloren gehen, eine adäquate Bearbeitung angestoßen wird und es wird einer ggf. Produktlöschung aus dem Hilfsmittelverzeichnis entgegengewirkt.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um mehr zu erfahren oder lassen Sie sich von uns ein unverbindliches Angebot erstellen.

More about this category

Neue Normen und Normen-Projekte aus August 2023

Neue Normen und Normen-Projekte aus Juli 2023

Hilfsmittelverzeichnis – Fortschreibungen