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Fortschreibung der Produktgruppe 08, Einlagen und Produktgruppe 32, Therapeutische Bewegungsgeräte

Kürzlich wurde die Fortschreibung der Produktgruppe 08 Einlagen und Produktgruppe 32 Therapeutische Bewegungsgeräte bekannt gemacht.

Kürzlich wurde die Fortschreibung der Produktgruppe 08 Einlagen und Produktgruppe 32 Therapeutische Bewegungsgeräte bekannt gemacht.

Fortschreibung der Produktgruppe 08, Einlagen

Auf den 61 Seiten der die Einlagen betreffenden Bekanntmachung des GKV-Spitzenverband's list of medical devices finden sich die aktualisierten Definitionen und Anforderungsbeschreibungen. Demnach sind Einlagen funktionelle Orthesen zur Stützung, Bettung oder Korrektur von Fußdeformitäten, speziell zur Entlastung oder Lastumverteilung der Fußweichteile. Sie werden aus Kork, Leder, thermoplastischen Kunststoffen oder Faserverbundwerkstoffen, wie z.B. carbonbasierten Kunststoffen gefertigt. Konfektionierte lose Fußstützen, die den Fuß polstern oder stützen, überflüssigen Raum im Schuh ausfüllen oder als Kälteschutz dienen, sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Einlagen sind gebrauchsfähig und passend abzugeben. Einlagenrohlinge für sich, sowie sog. „Baukastensysteme“ weisen keine Hilfsmitteleigenschaft auf.
Spezielle Fragen zur Produktgruppe 08 und den Weg ins Hilfsmittelverzeichnis beantworten Ihnen unsere HMV-Experten*innen.

Fortschreibung der Produktgruppe 32, Therapeutische Bewegungsgeräte

Auf den 75 Seiten der die Therapeutischen Bewegungsgeräte betreffenden Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes finden sich die aktualisierten Definitionen und Anforderungsbeschreibungen. Demnach werden diese in fünf Arten eingeteilt.

  1. Fremdkraftbetriebene Bewegungsschienen (CPM-Schienen) zur kurzzeitigen Anwendung (Knie- und Schulterbewegungsschienen) CPM-Bewegungsschienen sind fremdkraftbetriebene Bewegungsapparate zur kontinuierlichen, programmierten, passiven Bewegung von Gelenken.
  2. Fremdkraftbetriebene Bewegungsgeräte sind Arm-, Bein- und Kombinationstrainer für Arme und Beine für die passive Anwendung (Bewegung von gelähmten Extremitäten).
  3. Eigenkraftaktivierende Geräte (Therapieknete); Diese wird in unterschiedlichen Härtegraden angeboten und soll durch ihre plastische Verformbarkeit die therapeutischen Maßnahmen fördern.
  4. Therapiegeräte für Kinder und Jugendliche (Rollbretter); Diese fördern die Muskel-und Bewegungsfunktionen bei eingeschränkter Funktion von Rumpf-und Extremitätenmuskulatur.
  5. Produkte zur Therapieunterstützung für Kinder und Jugendliche mit neuromuskulären Erkrankungen (Therapiebälle); Diese unterstützen die therapeutischen Maßnahmen in der häuslichen Umgebung.

 

Spezielle Fragen zur Produktgruppe 32 und den Weg ins Hilfsmittelverzeichnis beantworten Ihnen unsere HMV-Experten*innen.

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