Die erste große Fortschreibungswelle ist Ende 2018 abgeschlossen worden. Die Auswirkungen in den einzelnen Produktgruppen sind recht unterschiedlich. BEO BERLIN versucht in diesem Jahr, monatlich einige ausgewählte Produktgruppen zu beleuchten und die wichtigsten Änderungen zu benennen.
Natürlich ist das nur subjektiv zu betrachten, auf Basis der Rückmeldungen aus dem Markt, den Gesprächen mit unseren Kunden, aber auch durch Veröffentlichungen des GKV Spitzenverband. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann hier selbstverständlich nicht verfolgt werden.
Die Fortschreibung der PG 10 wurde bereits am 4. Juni 2018 beschlossen und ist seitdem sofort gültig. Eingereichte Anträge ab dem 4. Juni wurden/werden somit umgehend nach den neuen Anforderungen bewertet.
Die sicherlich grundlegendste Änderung betrifft das maximale Eigengewicht (inkl. Zubehör) eines Rollators, das mit 10 Kilogramm begrenzt wurde. Alle Rollatoren, die noch gelistet aber schwerer als 10 Kilogramm sind, werden gelöscht!
Zur Verbesserung der Sichtbarkeit sind jetzt allseitig Reflektoren, bzw. reflektierende Flächen an den Rollatoren gefordert. Vielleicht müssen die Hersteller ihre bereits gelisteten Produkte entsprechend ausstatten. Der GKV Spitzenverband wird jedoch die Hersteller diesbezüglich informieren.
Zur leichteren Überwindung von Bordsteinkanten ist dazu eine Ankipphilfe an den Produkten notwendig.
Es wurden neue Produktarten bei den Unterarmgehstützen sowie vierrädrigen Rollatoren mit erhöhter Belastbarkeit eingerichtet. Rollatoren mit Unterarmauflagen haben ebenfalls eine eigene Produktart erhalten.
Auch der Doppelfunktion Rollator mit Rollstuhlfunktion ist Rechnung getragen worden. Die besondere Herausforderung bei dieser Produktart ist, dass u.a. unabhängige Prüfnachweise nach folgenden Normen eingereicht werde müssen:
- DIN EN ISO 11199-2 TZ 4.7 (Mechanische Dauerfestigkeit)
- DIN EN ISO 12183 TZ 7.2 (Statische Festigkeit, Stoß- und Dauerfestigkeit)
- DIN EN ISO 12183 TZ 9.2 (Bremsfunktionen)
Das erhöht natürlich den Aufwand im Vorfeld eines Antragsverfahrens.
Sofern Sie Unterstützung beim Antragsverfahren oder der Durchführung von Prüfungen benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. (1 Bewertung(en), durchschnittlich: 5,00 aus 5)
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