Fortschreibung der Produktgruppe 17, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie

Die erste große Fortschreibungswelle ist Ende 2018 abgeschlossen worden. Die Auswirkungen in den einzelnen Produktgruppen sind recht unterschiedlich. BEO Berlin versucht in diesem Jahr, monatlich einige ausgewählte Produktgruppen zu beleuchten und die wichtigsten Änderungen zu benennen.

Die erste große Fortschreibungswelle ist Ende 2018 abgeschlossen worden. Die Auswirkungen in den einzelnen Produktgruppen sind recht unterschiedlich. BEO Berlin versucht in diesem Jahr, monatlich einige ausgewählte Produktgruppen zu beleuchten und die wichtigsten Änderungen zu benennen.

Natürlich ist das nur subjektiv zu betrachten, auf Basis der Rückmeldungen aus dem Markt, den Gesprächen mit unseren Kunden, aber auch durch Veröffentlichungen des GKV Spitzenverband. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann hier selbstverständlich nicht verfolgt werden.

Die Produktgruppe 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ ist am 2. Juli 2018 beschlossen worden. Die Produktgruppe beinhaltet medizinische Kompressionsstrümpfe für Beine und Arme, Apparate zur Kompressionstherapie sowie Hilfsmittel zur Narbenkompression. Die Abrechnungspositionen beinhalten Zubehör, Zusätze, Reparaturen und Wartung.

Die Fortschreibung hat unter anderem auch zur Bildung neuer Produktarten geführt, z. B. für medizinische Kompressionsleggings, Kompressionsradlerhosen sowie Kompressionsarmstrümpfe mit Handteil.

Dem Wunsch der Leistungserbringer- und Herstellerorganisationen nach der Einrichtung neuer Produktuntergruppen und -arten (z. B. für „Adaptive Kompressionshilfen“) wurde jedoch nicht entsprochen, da bisher noch keine Anträge diesbezüglich positiv beschieden wurden.

Es scheint so zu sein, dass der GKV Spitzenverband grundsätzlich keine Produktuntergruppen oder -arten „nur“ auf Verdacht einrichtet, sondern es sollten immer konkrete Antragsverfahren vorliegen, die dann auch positiv bewertet und beschieden wurden.

Auch hinsichtlich der anzugebenen Indikationen gab es bei dieser Fortschreibung Diskussionsbedarf. „Die beispielhafte Zuordnung der Indikationen zu den vier Kompressionsklassen auf der Grund­lage der Gütesicherung RAL-GZ 387/1 und RAL-GZ 387/2 wurde von den Hersteller- und Leistungs­erbringerorganisationen kritisiert. Bereits in der Definition der Produktgruppe wird jedoch darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Indikationen in den einzelnen Produktarten nicht abschließend sind. Vor dem Hintergrund, dass das Hilfsmittel­verzeichnis eine Orientierungshilfe darstellt, ist es zielführend, für die auf dem Markt gängigen Klas­sifizierungen bzw. Kompressionsklassen typische Anwendungsbereiche beispielhaft zu benennen.“ heißt es im 2. Bericht des GKV Spitzenverbandes zur Fortschreibung vom Februar 2019.

Sollten Sie Unterstützung bei der Beantragung von Produkten zur Kompressionstherapie benötigen oder bei der Durchführung von Anwenderbeobachtungen bzw. Organisation von Prüfungen bei diesen Produkten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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