Fortschreibung der Produktgruppe 31, Schuhe

Sollten Sie Unterstützung bei der Beantragung von Diabetiker- und / oder Verbandschuhen benötigen oder bei der Durchführung von Anwenderbeobachtungen bei diesen Produkten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Die erste große Fortschreibungswelle ist Ende 2018 abgeschlossen worden. Die Auswirkungen in den einzelnen Produktgruppen sind recht unterschiedlich. BEO Berlin versucht in diesem Jahr, monatlich einige ausgewählte Produktgruppen zu beleuchten und die wichtigsten Änderungen zu benennen.

Natürlich ist das nur subjektiv zu betrachten, auf Basis der Rückmeldungen aus dem Markt, den Gesprächen mit unseren Kunden, aber auch durch Veröffentlichungen des GKV Spitzenverband. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann hier selbstverständlich nicht verfolgt werden.

Die Produktgruppe 31 ist am 20. August 2018 beschlossen worden. Die Produktgruppe beinhaltet orthopädische Maßschuhe, Therapieschuhe, diabetesadaptierte Fußbettungen, Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom sowie diverse Zusatzarbeiten und Zurüstungen, die zur Fertigung, Änderung und Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit der Hilfsmittel erforderlich sind.

Nach vielen Jahren der Ungewissheit bezüglich der Anforderungen zur Aufnahme von Diabetikerschuhen, sind diese nun endlich definiert worden. „Mit der Bildung der Produktuntergruppe 31.03.08 Spezialschuhe und der dazugehörigen Produktart 31.03.08.0 Spezialschuhe bei diabetischem Fuß­syndrom wurde der Versorgungspraxis Rechnung getragen und ein zunehmend wichtiger werden­der Produktbereich durch die Festschreibung von Qualitätsanforderungen und Indikationen im Hilfsmittelverzeichnis geregelt.“ heißt es im Bericht zur Fortschreibung des GKV Spitzenverbands.

Zwar wurden in der Vergangenheit immer wieder mal Diabetikerschuhe gelistet, doch meist mit viel Nacharbeit aufgrund mangelnder Anforderungen oder letztendlich mit juristischer Hilfe. Somit wurde hier eine große Lücke geschlossen.

Weiterhin steht in dem Bericht zu diesem Thema: „Bezüglich der vorgeschlagenen Indikation für Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom wurde darauf hingewiesen, dass diese nicht auf Patientinnen und Patienten mit Zustand nach ab­geheiltem Fußulkus begrenzt werden sollte. Unter Berücksichtigung der Versorgungspraxis sowie der Studienlage wurde die Vermeidung dorsaler Ul­zerationen bei vorhandenen Zehendeformationen als weitere Indikation neu aufgenommen.“

Außerdem wurden die jeweiligen Produktarten für Verbandschuhe „Langzeit“ und „Kurzzeit“ nun zu einer Produktart zusammengefasst.

Scheinbar wurde auch das Thema der Mehrfachausstattung sowie der Nutzungsdauer mit den teilnehmenden Organisationen (Hersteller- und Betroffenenverbände etc.) diskutiert und teilweise konkretisiert. Den Organisationen war die Nutzungsdauer mitunter zu lang. Doch der GKV Spitzenverband hat die vorgesehenen Aussagen im Grundsatz zu den einzelnen Produktbereichen beibehalten und lediglich in begründeten Fällen redaktionelle Korrekturen vorgenommen.

Sollten Sie Unterstützung bei der Beantragung von Diabetiker- und / oder Verbandschuhen benötigen oder bei der Durchführung von Anwenderbeobachtungen bei diesen Produkten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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