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Hilfsmittelverzeichnis – Fortschreibung der Produktgruppen 04 und 07

PG 04 – Bade- und Duschhilfen / PG 07 – Blindenhilfsmittel

Fortschreibung von PG 04 und PG 07 veröffentlicht

Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat die Fortschreibung der Produktgruppen 04 „Bade- und Duschhilfen“ sowie PG 07 „Blindenhilfsmittel“ bekannt gegeben.

Der GKV gab beide Fortschreibungen gemäß der Regelung laut §139 SGB V am 15. Oktober 2025 bekannt.

Was wurde neu definiert?

In der Bekanntmachung zur PG 04 werden Definition, Gliederung und Qualitätsanforderungen für Badewannenlifter, -sitze, Duschhilfen, Badewanneneinsätze sowie Sicherheitsgriffe/Aufrichthilfen neu gefasst; zugleich wird deutlicher abgegrenzt, welche Sanitär-Alltagsgegenstände als Gebrauchsgegenstände nicht leistungsfähig sind (gemäß §33 SGB V). Neu definiert werden u. a. barrierefreie Produktinformationen: Hersteller müssen Gebrauchsanweisungen auch in geeigneten Formaten für blinde/sehbehinderte Versicherte sowie in Leichter/einfacher Sprache bereitstellen. Zudem sind Reparaturen und Zubehör als Abrechnungspositionen vorgesehen

Die Bekanntmachung zu PG 07 konkretisiert Hilfsmittel zur Orientierung/Mobilität (Langstöcke, elektronische Hilfen, Blindenführhunde) sowie zur Informationsgewinnung/-ausgabe (z. B. Systeme zur Schriftumwandlung, Braillezeilen, Geräte zur Zustandsbeschreibung). Kernelement ist die O&M-Schulung: Eine Basisschulung mit zunächst 45 Unterrichtsstunden à 45 Min. plus pauschale Vor-/Nachbereitungszeit; Module A/B fallen in die Leistungspflicht der GKV. Als Abrechnungsposition ist u. a. die „Orientierungs- und Mobilitätsschulung“ vorgesehen; für die Bedarfserhebung wurde ein Muster-Erhebungsbogen angekündigt.

Unsere Empfehlung: Portfolio prüfen und reagieren

Hersteller und Leistungserbringer sollten kurzfristig ihr Portfolio sowie die technische Dokumentation gegen die fortgeschriebenen Anforderungen spiegeln – mit Fokus auf Funktionstauglichkeit/Sicherheit (CE-Nachweis), Nutzungs- und Wiedereinsatzdauer, korrosionsgeschützte Materialien, Gewichts-/Traglastangaben und die nun ausdrücklich geforderte barrierefreie Gebrauchsanweisung.

Für PG 04 sind außerdem Service-, Einweisungs- und Lieferpflichten (inkl. dokumentierter Einweisung) vertraglich sauber abzubilden; für PG 07 sollten O&M-Kooperationen, Schulungskonzepte und die Zuordnung von Hard-/Software (inkl. blindenspezifischer Software) zur richtigen Position geprüft werden.

Die BEO BERLIN unterstützt Sie – kompetent und praxisnah

Als erfahrene Anmelderin und HMV-REP begleitet die BEO BERLIN Hersteller und Versorger partnerschaftlich durch den gesamten Anpassungsprozess – von der Prüfung des Portfolios, über die Fomulierung einer Stellungnahme bis zur Anpassung von Produkten nach der erfolgten Fortschreibung.
Mit Professionalität, Pragmatismus und einem klaren Blick für das Wesentliche stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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