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Akkreditierung

Als „Akkreditierung“ wird der Prozess bezeichnet, bei dem Benannte Stellen auf ihre Kompetenz als Konfomitätsbewertungsinstanz geprüft werden. 

In der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ist der erste Zweck des Akkreditierungsverfahrens „[…] dass Produkte, die in den Genuss des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft gelangen, Anforderungen für ein hohes Niveau in Bezug auf den Schutz öffentlicher Interessen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbraucher- und Umweltschutz und Sicherheit erfüllen […]“ (Verordnung (EG) Nr. 765/2008, Präambel, 1).

Da Benannte Stellen durch ihre Funktion als Prüfstellen eine sogenannte mittelbare Staatsverwaltungsfunktion ausführen, ist diese „Prüfung der Prüfer“ äußerst wichtig.