Mit dem Anhörungsschreiben, hier bspw. durch den GKV-Spitzenverband im Rahmen der Beantragung einer Hilfsmittelnummer (HMV), wird dem*der Antragsteller*in Gelegenheit gegeben, zu offenen oder unklaren Punkten Stellung zu nehmen, bevor über einen Antrag beschieden wird.
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