Es ist für die verwendeten Materialien zu belegen, dass im Rahmen Ihrer Zweckbestimmung keine biologischen Gefährdungen für den*der Anwender*in und Dritte ausgehen (EN ISO 10993-1).
Lesen Sie unseren Eintrag zur Bewertung der Biokompatibilität oder schauen Sie sich an, was unsere Junior Cosultant Irina Barac zur Biokompatibilität entlang des Produktlebenszyklus sagt.
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