„Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen, die von zugelassenen Leistungserbringe[nden] abgegeben werden“ – so lautet die Definition in den Hilfsmittel-Richtlinien. Sie umfassen Gegenstände, die beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen, erleichtern oder ergänzen, z.B. Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel. Alle Hilfsmittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können, werden im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.
(Quelle: www.mdk.de)
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