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Registrierung

Medizinprodukte und Medizinproduktehersteller müssen sich weltweit in verschiedenen Registern und Datenbanken registrieren lassen. Einige dieser Registrierungen, wie u.a. in der europäischen EUDAMED, bei der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) oder der brasilianischen Agência Nacional de Vigilância Sanitária (ANVISA), sind verpflichtend und müssen vor dem Inverkehrbringen im jeweiligen Markt durchgeführt werden.

Andere Registrierungen und Listungen, wie z.B. im deutschen „GKV-Hilfsmittelverzeichnis“ (HMV), der französischen „List of Reimbursable Products and Services“ (LPPR), dem italienischen „Repertorio“ u.v.m. können erst nach dem Inverkehrbringen beantragt werden. Egal um welche Registrierung oder Listung es sich handelt, jede mit der Registrierung befasste Institution verlangt individuelle Nachweise zu Qualifikationen und Sicherheit. Dies Betrifft Ihre Organisation, Ihr Personal und Ihr(e) Medizinprodukt(e).