Die Rückverfolgbarkeit eines Produkts muss gewährleistet sein und bezieht sich auf
– die Herkunft von Werkstoffen und Teilen,
– den Ablauf der Verarbeitung und
– die Position und Verteilung des Produkts nach Auslieferung.
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– den Ablauf der Verarbeitung und
– die Position und Verteilung des Produkts nach Auslieferung.
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