Die Rückverfolgbarkeit eines Produkts muss gewährleistet sein und bezieht sich auf
– die Herkunft von Werkstoffen und Teilen,
– den Ablauf der Verarbeitung und
– die Position und Verteilung des Produkts nach Auslieferung.
Die Rückverfolgbarkeit eines Produkts muss gewährleistet sein und bezieht sich auf
– die Herkunft von Werkstoffen und Teilen,
– den Ablauf der Verarbeitung und
– die Position und Verteilung des Produkts nach Auslieferung.