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Schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis

Schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis bezeichnet ein unerwünschtes Ereignis, das eine der nachstehenden Folgen hatte:


a) Tod

b) schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustands des*der Prüfungsteilnehmer*in, die ihrerseits eine der nachstehenden Folgen hatte:

  • i) lebensbedrohliche Erkrankung oder Verletzung.
  • ii) bleibender Körperschaden oder dauerhafte Beeinträchtigung einer Körperfunktion.
  • iii) stationäre Behandlung oder Verlängerung der stationären Behandlung des*der Patient*in.
  • iv) medizinische oder chirurgische Intervention zur Verhinderung einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung oder eines bleibenden Körperschadens oder einer dauerhaften Beeinträchtigung einer Körperfunktion.
  • v) chronische Erkrankung.

c) Fötale Gefährdung, Tod des Fötus oder kongenitale körperliche oder geistige Beeinträchtigungen oder Geburtsfehler.