Schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis bezeichnet ein unerwünschtes Ereignis, das eine der nachstehenden Folgen hatte:
a) Tod
b) schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustands des*der Prüfungsteilnehmer*in, die ihrerseits eine der nachstehenden Folgen hatte:
- i) lebensbedrohliche Erkrankung oder Verletzung.
- ii) bleibender Körperschaden oder dauerhafte Beeinträchtigung einer Körperfunktion.
- iii) stationäre Behandlung oder Verlängerung der stationären Behandlung des*der Patient*in.
- iv) medizinische oder chirurgische Intervention zur Verhinderung einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung oder eines bleibenden Körperschadens oder einer dauerhaften Beeinträchtigung einer Körperfunktion.
- v) chronische Erkrankung.
c) Fötale Gefährdung, Tod des Fötus oder kongenitale körperliche oder geistige Beeinträchtigungen oder Geburtsfehler.