Fortschreibung der PG 32 bestätigt, Aktualisierungen veröffentlicht!
Fortschreibung der PG 32 veröffentlicht
Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat die Fortschreibung der Produktgruppe 32 „Therapeutische
Bewegungsgeräte“ beschlossen und am 26. Juni 2025 offiziell bekannt gemacht. Diese Änderungen betreffen die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit neuromuskulären und bewegungsbezogenen Funktionsstörungen und haben unmittelbare Auswirkungen auf die Listungsfähigkeit, Verordnungsfähigkeit und Abgrenzung therapeutischer Bewegungsgeräte im Hilfsmittelverzeichnis.
Den vollen Wortlaut des GKV-SV finden Sie hier.
Was wird konkret angepasst?
Die Fortschreibung enthält unter anderem folgende Punkte:
- Neue Untergruppen für Rollbretter (Kinder) und Zubehör eingeführt
- Fitness- und Trainingsgeräte eindeutig von der Hilfsmittelversorgung ausgeschlossen
- Erprobung entfällt bei nachgewiesener Nutzung in Klinik oder Reha
- Gebrauchsanleitungen müssen jetzt auch in leichter Sprache vorliegen
- Anforderungen an Materialien und Wartungsfreiheit beim Wiedereinsatz verschärft
Die Fortschreibung erfolgt gemäß § 139 SGB V, der eine kontinuierliche Anpassung des Hilfsmittelverzeichnisses an den medizinischen Fortschritt verlangt.
Unsere Empfehlung: Fortschreibung prüfen, aktiv reagieren
Hersteller sollten ihr bestehendes Produktportfolio umgehend mit den neuen Anforderungen abgleichen. Nur so kann die kontinuierliche Listung im Hilfsmittelverzeichnis sichergestellt werden.
Die BEO BERLIN unterstützt Sie – kompetent und praxisnah
Als erfahrene Anmelderin und HMV-REP begleitet die BEO BERLIN Hersteller und Versorger partnerschaftlich durch den gesamten Anpassungsprozess – vom Soll-Ist-Abgleich über die Dokumentation bis hin zur Kommunikation mit dem GKV-SV.
Mit Professionalität, Pragmatismus und einem klaren Blick für das Wesentliche stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Schreiben Sie uns – wir unterstützen Sie!