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Hilfsmittelverzeichnis – Fortschreibungen der Produktgruppen 09, 12 und 31

Der GKV-Spitzenverband hat weitere Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses fortgeschrieben.Eine Fortschreibung umfasst die Überprüfung und ggf. die Überarbeitung der Definitionen, der Produktuntergruppen sowie der Produktarten einschließlich der Indikationen.

Anforderungen, Nachweisführungen und ganze Strukturen und Kategorisierungen können sich bei einer Fortschreibung ändern. Es lohnt sich regelmäßig zu prüfen, ob ein gestern noch abgelehntes Produkt heute nicht listbar ist. Auf der anderen Seite müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte aufgrund einer Fortschreibung nicht gelöscht werden.

Folgende Änderungen hat er kürzlich in den Produktgruppen

09 – Elektrostimulationsgeräte,

12 –  Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie

31 – Schuhe gegeben.

Wesentliche Änderungen sind:

PG 09:

  • Neue Prüfmethode 09-03 09/2021 MDS-Hi (ersetzt die Prüfmethoden 09-01 03/2007 MDS-Hi und 09-02 03/2007 MDS-Hi)
  • Es ist jetzt für alle Produktuntergruppen ein Produktmuster einzureichen
  • Neue Anforderung in den Produktuntergruppen: 09.37.01 bis 09.37.04: „Abgabe von aktiv durch den Impulsgenerator erzeugten positiven und negativen Impulsen bzw. Impulshalbwellen“
  • Kleinere Änderungen bei den Indikationen
  • Redaktionelle Änderungen/Präzisierungen
  • Änderungen der Dienstleistungsanforderungen zur Angleichung der Produktgruppen

PG 12:

  • Neuer Anwendungsort 23 Kehlkopf, neue UG 12.23.01 Stimmersatzhilfen bei Laryngektomie und neue PA 12.23.01.0 Shunt-Ventile bei Laryngektomie (Wechselprothesen)
  • Verschiebung der Untergruppen: 12.24.01 bis 12.24.08
  • Neue PA 12.99.09.2 Reinigungsdosen
  • Neue PA 12.99.09.3 Reinigungspulver/-konzentrate
  • Anforderungen der neuen UG 12.23.01 Stimmersatzhilfen bei Laryngektomie
  • Neue Anforderungen der UG 12.24.04 Trachealkanülen mit Sprechventil, geblockt
  • Neue Anforderungen der UG 12.24.07 Trachealkanülen mit 15 mm-Konnektor, geblockt
  • Kleinere Änderungen bei den Indikationen
  • Redaktionelle Änderungen/Präzisierungen
  • Änderungen der Dienstleistungsanforderungen zur Angleichung der Produktgruppen

PG 31:

  • Änderungen im Definitionsteil der Produktgruppe
  • Anpassung an die Neuregelungen, die durch das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) vorgenommen wurden.
  • Anpassung der Indikation der PA 31.03.08.0 an den aktuellen medizinischen Stand unter Berücksichtigung der aktuell gültigen internationalen Leitlinie der IWGDF 2019
  • Präzisierungen
  • Änderungen der Dienstleistungsanforderungen zur Angleichung der Produktgruppen

Die Fortschreibungen im Blick zu haben ist wichtig; für neue Anträge und auch für bestehenden Listungen. Fortschreibungen können z.B. dazu genutzt werden um Erfolgschancen pausierter Anträge neu zu bewerten oder überhaupt erst zu starten.

Wenn Ihre Produkte bereits gelistet sind, müssen Sie den Fortschreibungen im Hilfsmittelverzeichnis und den damit verbundenen Aufforderungen des GKV-Spitzenverband zur Aktualisierung der Unterlagen die angemessene Aufmerksamkeit schenken.

Achtung, wer auf die Änderung von Anforderungen verschiedener Art nicht reagiert erlebt, dass die gelisteten Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen werden. Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung sind dann fast unvermeidbar.

Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt außerdem, die Produktgruppe 30 „Hilfsmittel zum Glukosemanagement“ des Hilfsmittelverzeichnisses fortzuschreiben und hat hierzu die Stellungnahmeverfahren unter Übermittlung des Produktgruppenentwurfs eingeleitet. Den Interessenvertretungen der Patienten wurde ihr Mitberatungsrecht eingeräumt. Diese können Ihre  Stellungnahme bis zum 28. Oktober 2022 einreichen.

Kontaktieren Sie uns, gerne besprechen wir Ihre Situation und beraten Sie zu der entsprechenden Vorgehensweise.

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