Im Hilfsmittelverzeichnis wurden die PG 11 „Hilfsmittel gegen Dekubitus“, PG 18 „Kranken- / Behindertenfahrzeuge“ und PG 24 „Beinprothesen“ fortgeschrieben. Die Bekanntgabe der Fortschreibung der Produktgruppe im Bundesanzeiger gemäß § 139 Absatz 1 SGB V erfolgte am 19.02.2024.
PG 11 „Hilfsmittel gegen Dekubitus“
- Die Produktgruppe wird an den aktuellen medizintechnischen und den aktuellen medizinisch-pflegewissenschaftlichem Standard angepasst. Hierfür sind sowohl strukturelle als auch redaktionelle Anpassungen erforderlich. Nach Abschluss der Fortschreibung dieser Produktgruppe beabsichtigt der GKV-SV entsprechende Umgruppierungen im Rahmen der Verwaltungsaktverfahren vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere Produkte, die in Produktarten mit der Kennzeichnung ‚Nicht besetzt‘ gelistet sind. Hersteller die von Umgruppierungen betroffen sind, sollten wachsam sein.
- Streichungen und Ergänzungen dienen der Konkretisierung und Aktualisierung der Produktartbeschreibung. Die Anpassungen erfolgen an den aktuellen medizintechnischen Stand.
- Es wurden neue Produktarten erstellt, um den aktuellen medizintechnischen Stand abzubilden:
- 11.29.13.0 „Matratzen, Schaumstoff-Luftzellenkomponenten Kombination“
- 11.39.04.5 „Struktur-Sitzkissen mit Abstandsgewirk“
PG 18 „Kranken- / Behindertenfahrzeuge“
- Seit der letzten Fortschreibung 2018 wurden verschiedene neuartige Produkte aufgenommen, die keiner bestehenden Produktart zugeordnet werden konnten. Für diese neuen Produkte wurden eine Menge neuer Produktuntergruppen sowie neue Produktarten eingerichtet. Dies betrifft u.a. insbesondere zerlegbare und selbstbalancierende Produkte.
- Qualitätsanforderungen für die entsprechenden Produktuntergruppen wurden nach dem aktuellen Stand der EN- Norm 2022 aktualisiert.
PG 24 „Beinprothesen“
- Eine Anzahl neuer Leistungspositionen wurden in bestehenden Produktarten eingepflegt.
- Eine Anzahl neuer Produktarten wurden eingerichtet.
- Streichungen und Ergänzungen zur Konkretisierung und Aktualisierung sind erfolgt.
- Präzisierungen und Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik sind erfolgt.
Es gibt weitere Details in der redaktionellen Anpassung, auf die hier nicht eingegangen werden kann. Unsere Empfehlung an alle betroffenen Hersteller von Beinprothesen, Rollstühlen und Dekubitushilfsmitteln: Überprüfen Sie Ihr Portfolio und prüfen Sie, ob Maßnahmen erforderlich sind. Stellen Sie im Zweifel lieber eine Frage mehr an uns als eine zu wenig. Weitere Informationen finden Sie beim GKV-SV.