Fortschreibung der Produktgruppen 19 und 50 bestätigt
Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat am 03.12.2024 die Fortschreibung der Produktgruppe 50 „Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege“ und der Produktgruppe 19 „Krankenpflegeartikel“ bekannt gegeben. Diese Fortschreibung bietet eine wichtige Möglichkeit für Hersteller und Verbraucherorganisationen, aktiv Einfluss auf die Anpassung der Liste zu nehmen.
Produktgruppe 19 „Krankenpflegeartikel“
Zusätzliche Anforderungen an behindertengerechte Betten beinhalten unter anderem:
- Einen motorisch verstellbaren Höhenbereich der Liegefläche.
- Die Möglichkeit der Unterfahrbarkeit für Patientenlifter.
- Eine unabhängige Verstellbarkeit von Rücken- und Oberschenkellehne.
Je nach Produktart sind auch:
- Mechanische Notabsenkungen, Gurtsysteme und Zentralbremssysteme erforderlich.
Für Steh- und Niedrigbetten gelten spezielle Anpassungen des Höhenverstellbereichs. Bei Bettaufrichtern ist eine bestimmte Belastbarkeit des höhenverstellbaren Griffs gefordert. Zudem müssen Betten mit Sitz- und Aufrichtfunktionen eine barrierefreie Sitzposition ermöglichen.
Produktgruppe 50 „Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege“
Zu den bestehenden Anforderungen wurden spezifische Vorgaben zu den folgenden Punkten hinzugefügt:
- Verstellbereichen, der Belastbarkeit und der Geräuschentwicklung bei der Verstellung von Pflegebetten.
- Anforderungen an besondere Funktionen wie Sitz- und Aufrichtfunktionen und Bettaufrichter mit einer bestimmten Belastbarkeit.
- Festlegungen zur motorischen Verstellbarkeit von Liegeflächen und Rückenlehnen für verschiedene Produktarten.
Unsere Empfehlung
Wir empfehlen Ihnen, gemeinsam einen Blick auf Ihr Portfolio zu werfen und zu prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind. Bei Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – stellen Sie ruhig die Fragen, die Ihnen wichtig erscheinen. Weitere Informationen finden Sie auch beim GKV-SV.
Bitte beachten Sie, dass in der redaktionellen Anpassung nicht alle Details berücksichtigt werden konnten.