Die Fortschreibung umfasst die Überprüfung und ggf. die Überarbeitung der Definition, der Produktuntergruppen sowie der Produktarten einschließlich der Indikationen.
Das Hilfsmittel– und Pflegehilfsmittelverzeichnis gliedert sich in insgesamt 45 Produktgruppen. Die homecare-Produkte, die dort gelistet sind, haben es leichter in der Kostenerstattung durch die Krankenversicherungen. Um ein Produkt dort listen zu lassen, ist ein Antrag beim GKV-Spitzenverband zu stellen und die gestellten Anforderungen zu belegen. Zu gegebenen Anlässen werden die Produktgruppen fortgeschrieben und die Anforderungen angepasst. Hersteller gelisteter Produkte müssen in der Folge nachweisen, dass sie die aktualisierten Anforderungen ebenfalls einhalten, andernfalls würden die Produkte gelöscht werden.
Der GKV-Spitzenverband hat im ersten Halbjahr 2022 folgende Produktgruppen fortgeschrieben:
- PG 33 Toilettenhilfen wurde in der Neufassung beschlossen und am 06. Juli 2022 veröffentlicht
- PG 34 Haarersatz wurde in der Neufassung beschlossen und am 31. Mai 2022 veröffentlicht
- PG 29 Stomaartikel wurde in der Neufassung beschlossen und am 01. April 2022 veröffentlicht
- PG 04 Bade- und Duschhilfen wurde in der Neufassung beschlossen und am 11. März 2022 veröffentlicht
- PG 54 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wurde in der Neufassung beschlossen und am 11. März 2022 veröffentlicht
- PG 13 Hörhilfen wurde in der Neufassung bereits im letzten Jahr beschlossen und am 09. Februar 2022 veröffentlicht
Folgende Fortschreibungen sind geplant und das Stellungnahmeverfahren wurde vom GKV-Spitzenverband eingeleitet:
- PG 05 Bandagen mit Stellungnahme durch berechtigte Gruppen bis 30. August 2022
- PG 01 Absauggeräte mit Stellungnahme durch berechtigte Gruppen bis 26. August 2022
Die Fortschreibungen im Blick zu haben ist wichtig; für neue Anträge und auch für bestehenden Listungen. Fortschreibungen können z.B. dazu genutzt werden um Erfolgschancen pausierter Anträge neu zu bewerten oder überhaupt erst zu starten.
Wenn Ihre Produkte bereits gelistet sind, müssen Sie den Fortschreibungen im Hilfsmittelverzeichnis und den damit verbundenen Aufforderungen des GKV-Spitzenverband zur Aktualisierung der Unterlagen die angemessene Aufmerksamkeit schenken.
Achtung, wer auf die Änderung von Anforderungen verschiedener Art nicht reagiert erlebt, dass die gelisteten Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen werden. Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung sind dann fast unvermeidbar.
Kontaktieren Sie uns, gerne besprechen wir Ihre Situation und beraten Sie zu der entsprechenden Vorgehensweise.