Die Fortschreibung umfasst die Überprüfung und ggf. die Überarbeitung der Definition, der Produktuntergruppen sowie der Produktarten einschließlich der Indikationen.
Das Hilfsmittel– und Pflegehilfsmittelverzeichnis gliedert sich in insgesamt 45 Produktgruppen (PG). Die homecare-Produkte, die dort gelistet sind, haben es leichter in der Kostenerstattung durch die Krankenversicherungen. Um ein Produkt dort listen zu lassen, ist ein Antrag beim GKV-Spitzenverband zu stellen und die gestellten Anforderungen zu belegen. Zu gegebenen Anlässen werden die Produktgruppen fortgeschrieben und die Anforderungen angepasst.
Der GKV-Spitzenverband hat weitere Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses fortgeschrieben. Eine Fortschreibung umfasst die Überprüfung und ggf. die Überarbeitung der Definitionen, der Produktuntergruppen sowie der Produktarten einschließlich der Indikationen. Anforderungen, Nachweisführungen und ganze Strukturen und Kategorisierungen können sich bei einer Fortschreibung ändern. Es lohnt sich regelmäßig zu prüfen, ob ein gestern noch abgelehntes Produkt heute vielleicht listbar ist.
Folgende Änderungen hat es kürzlich in den Produktgruppen 09 – Elektrostimulationsgeräte, 12 – Hilfsmittel bei Tracheostoma & Laryngektomie und 31 – Schuhe gegeben.
Wesentliche Änderungen sind:
PG 09 Elektrostimulationsgeräte
- Neue Prüfmethode 09-03 09/2021 MDS-Hi (ersetzt die Prüfmethoden 09-01 03/2007 MDS-Hi und 09-02 03/2007 MDS-Hi)
- Es ist jetzt für alle Produktuntergruppen ein Produktmuster einzureichen
- Neue Anforderung in den Produktuntergruppen: 09.37.01 bis 09.37.04: „Abgabe von aktiv durch den Impulsgenerator erzeugten positiven und negativen Impulsen bzw. Impulshalbwellen“
- Kleinere Änderungen bei den Indikationen
- Redaktionelle Änderungen/Präzisierungen
- Änderungen der Dienstleistungsanforderungen zur Angleichung der Produktgruppen
PG 12 Hilfsmittel bei Tracheostoma & Laryngektomie
- Neuer Anwendungsort 23 Kehlkopf, neue Untergruppe (UG) 12.23.01 Stimmersatzhilfen bei Laryngektomie und neue Produktart (PA) 12.23.01.0 Shunt-Ventile bei Laryngektomie (Wechselprothesen)
- Verschiebung der Untergruppen: 12.24.01 bis 12.24.08
- Neue PA 12.99.09.2 Reinigungsdosen
- Neue PA 12.99.09.3 Reinigungspulver/-konzentrate
- Anforderungen der neuen UG 12.23.01 Stimmersatzhilfen bei Laryngektomie
- Neue Anforderungen der UG 12.24.04 Trachealkanülen mit Sprechventil, geblockt
- Neue Anforderungen der UG 12.24.07 Trachealkanülen mit 15 mm-Konnektor, geblockt
- Kleinere Änderungen bei den Indikationen
- Redaktionelle Änderungen/Präzisierungen
- Änderungen der Dienstleistungsanforderungen zur Angleichung der Produktgruppen
PG 31 Schuhe
- Änderungen im Definitionsteil der Produktgruppe
- Anpassung an die Neuregelungen, die durch das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) vorgenommen wurden.
- Anpassung der Indikation der PA 31.03.08.0 an den aktuellen medizinischen Stand unter Berücksichtigung der aktuell gültigen internationalen Leitlinie der IWGDF 2019
- Präzisierungen
- Änderungen der Dienstleistungsanforderungen zur Angleichung der Produktgruppen
Die Fortschreibungen im Hilfsmittelverzeichnis im Blick zu haben ist wichtig; für neue Anträge und auch für bestehenden Listungen. Fortschreibungen können z.B. dazu genutzt werden Erfolgschancen pausierter Anträge neu zu bewerten oder überhaupt erst zu starten.
Wenn Ihre Produkte bereits gelistet sind, müssen Sie den Fortschreibungen im Hilfsmittelverzeichnis und den damit verbundenen Aufforderungen des GKV-Spitzenverband zur Aktualisierung der Unterlagen die angemessene Aufmerksamkeit schenken.
Achtung, wer auf die Änderung von Anforderungen verschiedener Art nicht reagiert, erlebt, dass die gelisteten Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen werden. Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung sind dann fast unvermeidbar.
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt außerdem, die Produktgruppe 30 „Hilfsmittel zum Glukosemanagement“ des Hilfsmittelverzeichnisses fortzuschreiben und hat hierzu das Stellungnahmeverfahren unter Übermittlung des Produktgruppenentwurfs eingeleitet. Den Interessenvertretungen der Patienten wurde ihr Mitberatungsrecht eingeräumt. Diese können Ihre Stellungnahme bis zum 28. Oktober 2022 einreichen.
Kontaktieren Sie uns, gerne besprechen wir Ihre Situation und beraten Sie zu der entsprechenden Vorgehensweise.