Meldefrist 31. Januar 2022
Wie mache ich als Organisation meinen Anspruch geltend?
Das Hilfsmittelverzeichnis und Pflegehilfsmittelverzeichnis werden durch den GKV-Spitzenverband gemäß der Verfahrensordnung fortlaufend aktualisiert und fortgeschrieben.
Vor einer Fortschreibung, Weiterentwicklung, Änderung der Systematik oder der Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses muss der GKV-Spitzenverband den maßgeblichen Spitzenorganisationen der betroffenen Hersteller*innen und Leistungserbringer*innen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Diese Organisationen haben, bevor sie dieses Recht in Anspruch nehmen können, geeignete Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vorzulegen. Darunter fallen insbesondere die Satzung oder sonstige Statuten, Angaben zur bisherigen Tätigkeit und zum Tätigkeitsumfang sowie geeignete Nachweise zur Anzahl der Mitglieder und deren Zusammensetzung.
Organisationen, die davon ausgehen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen bis zum 31. Januar 2022 eine schriftliche Meldung nebst geeigneter Nachweise – nach Möglichkeit in elektronischer Form – abgeben.
GKV-Spitzenverband
Abteilung Gesundheit, Hilfsmittel
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
E-Mail: hilfsmittel@gkv-spitzenverband.de
Die Meldungen müssen für jeden Produktbereich (Produktgruppe, Produktuntergruppe oder Produktart des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V), für den eine Stellungnahmeberechtigung erwirkt werden soll, abgegeben werden.
Wichtig zu beachten ist, die Stellungnahmeberechtigung bezieht sich nur auf diejenigen Produktbereiche, für die die Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen werden.