HMV Produktgruppe PG 18.51.04 Handbikes für Kinder und Jugendliche

Der GKV-Spitzenverband (GKV) hat die Untergruppe 18.51.04 – Vorspann-/Einhängefahrräder mit Handkurbelantrieb für Kinder und Jugendliche bereits im November 2018 fortgeschrieben. Ein Blick in das Hilfsmittelverzeichnis zeigt jedoch, dass kein einziges Produkt gelistet ist. 

Woran kann das liegen? 

Es handelt sich bei diese Produkten um Vorspann-/Einhängefahrräder, die mit Handkurbelantrieb die selbstständige Überwindung größerer Wegstrecken in Verbindung mit einem vorhandenen Greifreifenrollstuhl ermöglichen. An sich beliebte Produkte, die ich auf Rezept unkompliziert erstattet bekommen sollte.

Ein Blick in die Anforderungsliste bringt keine schnelle Antwort. Die Klassiker, wie

  • Nachweis des medizinischen Nutzens, der zeit- und kostenintensiv ausfallen kann, wird hier nicht gefordert.
  • Keine zusätzlichen Prüfungen gefordert.
  • Alle Belege sind mit etwas Erfahrung und Blick für das Detail durch entsprechende Herstellererklärungen zu erbringen.

Der nächste Blick gilt dem Produktaufbau. Weicht mein Produkt vom geforderten Aufbau ab oder weist es nicht die gewünschten Ausstattungsmerkmale auf, so könnten kostspielige Produktänderungen ein Grund für die Zurückhaltung der Hersteller*innen sein.

Was wird also gefordert?

  • Ein abgestimmter Kupplungsmechanismus soll die handbikes mit dem verwendeten Rollstuhl zu einer Einheit verbinden.
  • Der Kupplungsvorgang soll durch die Rollstuhlfahrenden eigenständig durchgeführt werden können.
  • Bei angekuppeltem handbike werden die Lenkrollen des Rollstuhles angehoben und es entsteht ein dreirädriges Fahrzeug
  • Handkurbeln, die sich auf Brusthöhe befinden, werden zum Antreiben verwendet.
  • Die Kraftübertragung auf das Antriebsrad erfolgt durch einen Zahnriemen oder eine gekapselte Kette.

Das sind Anforderungen, die so ziemlich jedes vernünftige handbike im Markt erfüllt. Also werden wir auch hier nicht fündig.

Gibt es strategische Gründe für die Nicht-Listung? 

In der Tat ist es in der Regel kein Problem die Rehabilitationshilfen für Kinder und Jugendliche von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Der gewohnte Weg wird hier wohl nicht gern verlassen. 

Nur nicht am System rütteln? 

Sobald eine Untergruppe mit Produkten gefüllt wird, ist es nicht auszuschließen, dass sich das Verhalten der Kassen bzgl. Erstattung allmählich ändern wird. 

Es wird vielleicht befürchtet, dass gelistete Produkte bevorzugt werden?

Möglich ist auch, dass nicht alle Hersteller wissen, dass es eine passende Untergruppe im Hilfsmittelverzeichnis des GKV gibt.
Die Antwort müssen wir zunächst schuldig bleiben. Das BEO BERLIN-Team freut sich über ein feedback Ihrerseits. 

Warum wird die HMV-Nummer nicht beantragt? 

Wir freuen uns auf einen persönlichen Austausch oder auch am Telefon. Wir gehen die Listung Ihres handbikes auch gerne mit Ihnen an.

 

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