Der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) hat bekanntgemacht, dass er Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden aufnehmen wird.
Der G-BA fordert daher Hersteller*innen, die der Auffassung sind, dass sie von Entscheidungen des G-BA zu dieser Methode betroffen sind, auf, sich beim G-BA zu melden und ihre Stellungnahme hierzu abzugeben.
Die Unterlagen sind bis zum 28.10.2021 der Geschäftsstelle des G-BA in elektronischer Form (z. B. als Word- oder PDF-Dokumente) per E-Mail zu übermitteln.
BEO BERLIN empfiehlt allen betroffenen Hersteller*innen, sich beim G-BA zu melden und ihre Stellungnahme hierzu abzugeben.
Der G-BA ist der Auffassung, dass der Nutzen der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden zwar noch nicht als hinreichend belegt anzusehen ist, die Methode aber das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet. Am 15.07.2021 hat der G-BA beschlossen, die Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung dieser Methode gemäß § 137e SGB V aufzunehmen. In dieser Richtlinie wird die Studie konkretisiert, die die Bewertung des Nutzens dieser Methode auf einem für eine spätere Richtlinienentscheidung ausreichend sicheren Erkenntnisniveau erlauben soll.
Die Einschätzungen zu dem oben genannten Beratungsthema sind anhand des Fragebogens an folgende E-Mail-Adresse des G-BA zu senden: erprobung137e@g-ba.de
Den Fragebogen sowie weitere Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des G-BA.
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