Erfolgreiche Antragstellung: Was ist wie und wann zu tun?
In der Veranstaltung des BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e.V. setzen sich die Referenten Michael Vent, BEO BERLIN und Jörg Hackstein, Hartmann Rechtsanwälte u. a. mit folgenden Fragestellungen auseinander:
- Welche vorbereitenden Arbeiten müssen vor einer Antragstellung geleistet werden?
- Was ist nach dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) neu und welche Auswirkungen hat das auf bisher gelistete Produkte und künftige Neulistungen?
- Wie kommen Innovationen ins Hilfsmittelverzeichnis?
- Von welchen Kriterien ist die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis abhängig?
- Welche Anforderungen aus dem Hilfsmittelverzeichnis sind konkret durch das CE-Zeichen abgedeckt?
- Warum ist die Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln, die dem Behinderungsausgleich dienen und solchen mit therapeutischem Nutzen, im Rahmen der Antragstellung so wichtig?
- Welche Handlungsoptionen bestehen bei falscher Listung, Löschung, Fortschreibung etc.?
Die Zielgruppe der Veranstaltung sind alle Hersteller und Vertreiber von Hilfsmitteln. Interessierte möchtene Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgeben. Sie möchten neue Produkte etwickeln und in den deutschen Markt einführen. Sie beabsichtigen, eine Hilfsmittelnummer zu beantragen oder Probleme im laufenden Antragsverfahren zu lösen.
Dienstag, 27.10.2020
Teil 1: 10:00 – 12:00 Uhr
Teil 2: 14:00 – 16:00 Uhr
Melden Sie sich bis zum 26. Oktober 2020 hier an.