Nachbetrachtung des EUMMAN-Seminars „Reimbursement in Europe“

Am 28. Februar 2019 fand in Kooperation mit dem BVMed das Seminar über die Erstattungssysteme in Frankreich, England und Schweden mit besonderer Berücksichtigung Norwegens und Dänemarks statt. Die Referenten kamen vom EUMMAN-Netzwerk. Es war die 3. Auflage dieser Vortragsreihe, die 2016 gestartet wurde.

Am 28. Februar 2019 fand in Kooperation mit dem BVMed das Seminar über die Erstattungssysteme in Frankreich, England und Schweden mit besonderer Berücksichtigung Norwegens und Dänemarks statt. Die Referenten kamen vom EUMMAN-Netzwerk. Es war die 3. Auflage dieser Vortragsreihe, die 2016 gestartet wurde.

Im Wechsel werden einzelne europäische Länder und deren Gesundheitssysteme vorgestellt. Die Referenten kommen von Beratungsfirmen, ähnlich wie BEO BERLIN, die in den entsprechenden Ländern ihren Sitz haben.

So hat dieses Mal Marie Glori-Pasquet von der Firma GloriMed über die Herausforderungen in Frankreich gesprochen. In Frankreich gibt es demnach zwei Anlaufstellen, um Produkte in das Erstattungssystem zu bringen. Auf der einen Seite ist es CERAH, die historisch den Schwerpunkt bei Prothesen, Rollstühlen, Rollatoren und Scootern haben. Alle anderen Produktanmeldungen müssen beim HAS eingereicht werden. In Frankreich wird zwischen einem „Generic Code“ und einer „Brand Name“-Registrierung unterschieden. Der „Generic Code“ ist eher eine generelle Nummer, die genutzt werden kann, sofern das Produkt die allgemeinen Anforderungen erfüllt. Es wird aber weder Produktname noch Hersteller gelistet. Die Erstattungshöhe ist durch das HAS zentral festgelegt. Der „Brand Name Code“ ist der deutschen Hilfsmittelnummer ähnlich, wobei das Antragsverfahren sehr viel aufwendiger und kostenintensiver ist. Nur die Anmeldegebühr beträgt ca. 3.200,-€, ohne das sicher ist, dass das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Jon Wilks von UK HealthGateway hatte vor dem Hintergrund des kommenden Brexits natürlich darauf hingewiesen, dass er überzeugter Europäer ist und daher hofft, dass die Auswirkungen nicht so schlimm werden mögen. In England ist die besondere Situation, dass es ausschließlich den National Health Service (NHS) gibt, der zentral alles im Gesundheitssystem regelt. Es ist wichtig, bevor man sich an den NHS wendet, dass man eine Marktbewertung durchführt, das Geschäftsmodell darauf auslegt und anhand eines Geschäftsszenarios überprüft, mit Hauptmeinungsführern in Kontakt tritt, kleine Pilotstudien realisiert und die mögliche Distribution sicherstellt. Aufgrund des steigenden Kostendrucks, sind diese Vorarbeiten unabdingbar und auch Bestandteil eines späteren Antragsverfahrens zur Aufnahme in das NHS-Systems. Nach Aussage von Jon Wilks ist dieser gesamte Prozess der Anmeldung langsam, frustrierend, bürokratisch, innovationsfeindlich, unsicher, am Ende aber doch wertvoll.

Peter Karlsten von Gate 88 berichtete über sein Heimatland Schweden sowie über Dänemark und Norwegen. Die skandinavischen Länder gleichen sich insofern, dass sowohl die einzelnen Kommunen sowie die Krankenhäuser jeweils eigene Budgets für die Versorgung haben und dafür entsprechende Ausschreibungen machen. Um Produkte in Skandinavien einzuführen und Ausschreibungen überhaupt zu initiieren (beispielsweise bei innovativen Produkten), ist es notwendig entsprechende Fachärzte sowie Krankenhäuser anzusprechen und das Produkt dort zum Einsatz kommen zu lassen. Wie in den anderen Ländern auch, ist ein Zulassung der Produkte nach MDD/MDR Voraussetzung. Aufgrund des Nachhaltigkeitsaspektes, erwarten die skandinavischen Kommunen, dass die Hersteller sich ebenfalls nach der ISO 14001 zertifizieren lassen.

Wenn Sie Unterstützung bei speziellen Themen oder bei der Produktregistrierung, bzw. Teilnahme an Ausschreibungen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

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