Das Elektrogesetz ist die Implementierung der europäischen WEEE-Direktive (Waste of Electrical and Electronical Equipment) in Deutschland. Diese Direktive wurde novelliert und öffnet in der gesamten EU ihren Anwendungsbereich (“open scope”). Nun ist es nicht mehr nötig, dass ein elektronisches Gerät einer bestimmten Kategorie des Anwendungsbereiches („in scope“) zugeordnet werden muss. Vielmehr ist es so, dass alle Geräte erst einmal in den Anwendungsbereich fallen.
Die WEEE-Direktive wird in allen EU-Staaten (sowie Schweiz und Norwegen) zu unterschiedlichen Zeiten in unterschiedlichem Umfang novelliert, so dass Sie ebenfalls die Registrierungspflicht in Ihren Exportmärkten überprüfen sollten. Als Hersteller müssen Sie nun frühzeitig tätig werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes greift in Deutschland ab dem 15.08.2018. Sofern Sie Ihre Produkte bisher noch nicht registriert haben, sollten Sie schnellstmöglich tätig werden. Der Registrierungsprozess bei der Behörde dauert der Regel zwischen 8 und 12 Wochen. Während dieser Zeit vertreiben Sie Ihre Produkte nicht rechtskonform.
Weiterhin könnten Sie auch von den nationalen Batteriegesetzen betroffen sein, sofern Sie diese mitliefern oder Batterien und Akkus fest verbaut sind. Falls Sie Ihre Verkaufs- und Transportverpackungen nicht bereits in Ihren Exportländern lizenziert haben, müssen Sie hierfür ebenfalls noch Sorge tragen. Die Deutsche Recycling hat sich auf die globale Umsetzung dieser Gesetze spezialisiert und kann Ihnen einen Lösungsansatz aus einer Hand bieten.
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit BEO BERLIN in Verbindung. Wir vermitteln gerne weiter.