Mandatsübertragung und Produktregistrierung in swissdamed – einfach, sicher und professionell umgesetzt
Mandatsübertragung im Wirtschaftsakteure Modul
Ab sofort können Mandate direkt von einem Schweizer Bevollmächtigten auf einen anderen in swissdamed übertragen werden – inklusive aller verknüpften Medizinprodukte.
Ablauf der Mandatsübertragung:
- Der bestehende Bevollmächtigte reicht einen Antrag auf Mandatsübertragung an den neuen Bevollmächtigten ein.
- Voraussetzung: Beide Bevollmächtigte sowie das zu übertragende Mandat sind in swissdamed registriert und haben den Status „Registriert“.
- Wird der Status des neuen Bevollmächtigten nach Antragseinreichung auf „Inaktiv“ geändert, wird der Antrag automatisch abgebrochen.
- Der neue Bevollmächtigte kann den Antrag genehmigen oder ablehnen.
- Genehmigung: Übertragung erfolgt zum festgelegten Datum.
- Ablehnung: Mandat bleibt beim bisherigen Bevollmächtigten.
- Erfolgt keine Bearbeitung bis zum Übertragungsdatum, wird der Antrag automatisch abgebrochen.
Unser Service für Sie:
Wenn Sie Albo-Healthcare aus der BEO BERLIN GROUP als Ihren CH-REP wählen, begleiten wir Sie zuverlässig und unkompliziert durch die Mandatsübertragung.
Produkte-Registrierung im UDI Devices Modul
Ab 1. Juli 2026 müssen alle Produkte, Systeme und Behandlungseinheiten, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, im UDI Devices Modul von swissdamed registriert sein.
Wichtige Punkte auf einen Blick:
- Registrierungspflicht für Produkte nach geltendem Recht (MepV, IvDV) sowie für altrechtliche („Legacy“) Produkte gemäss Art. 101 MepV resp. Art. 82 IvDV, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Registrierungspflicht weiterhin in Verkehr gebracht werden.
- Produkte, die nach dem 1. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden, müssen vor Inverkehrbringen registriert sein; Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026.
- Produkte, die vor dem 1. Juli 2026 in Verkehr gebracht wurden und danach weiterhin auf dem Markt sein sollen, müssen spätestens bis Ende der Übergangsfrist registriert werden.
- Ausnahme: Bei schwerwiegenden Vorkommnisses, Feldkorrekturen oder Trends, die Swissmedic gemeldet werden müssen, gilt sofortige Registrierung ohne Übergangsfrist.
Alle registrierten Produktdaten in swissdamed sind grundsätzlich öffentlich einsehbar.
Unser Service für Sie:
Kunden der Albo-Healthcare aus der BEO BERLIN GROUP erhalten professionelle Unterstützung bei allen Schritten der Registrierung – schnell, sicher und unkompliziert.
BEO BERLIN unterstützt Sie bei Mandatsübertragung und Produktregistrierung – jetzt Kontakt aufnehmen!