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AFMPS – Frist bis 31.03. beim Erstattungswesen in Belgien

Unternehmen, die mit Ihren Produkten im belgischen Erstattungssystem bei der AFMPS registriert sind, müssen die jährliche Umsatzerklärung über den Verkauf oder die Bereitstellung von Medizinprodukten bis spätestens 31.03.2021 einreichen.

Unternehmen, die mit Ihren Produkten im belgischen Erstattungssystem bei der AFMPS (Agence fédérale des médicaments et des produits de santé) registriert sind, müssen die jährliche Umsatzerklärung über den Verkauf oder die Bereitstellung von Medizinprodukten bis spätestens 31.03.2021 einreichen.

Bitte beachten Sie, dass alle Wirtschaftsakteure, tätig als Hersteller*innen, Händler*innen oder Importeur*innen (unabhängig davon, ob Sie beitragspflichtig sind oder nicht), die Umsatzerklärung beim AFMPS abgeben müssen.

Beitragspflichtig oder nicht?

  • Sie sind beitragspflichtig, wenn Sie Einzelhändlern und Gesundheitseinrichtungen Medizinprodukte bereitstellen. Daher müssen Sie alle Informationen aus der Umsatzerklärung bereitstellen, d. h. den Gesamtumsatz, den Gesamtumsatz für Medizinprodukte und den Umsatz für in Belgien bereitgestellte Medizinprodukte. Der Beitrag wird basierend auf dieser letzten Umsatzerklärung berechnet.
  • Sie sind nicht beitragspflichtig:
    • wenn Sie Einzelhändlern und Gesundheitseinrichtungen keine Medizinprodukte bereitstellen
    • wenn Sie Einzelhändler sind – ein Einzelhändler, der Händler ist und keine Medizinprodukte bereitstellt

In letzterem Fall müssen Sie die Umsatzerklärung dennoch ausfüllen und dabei das Kästchen „Je ne distribue pas de dispositifs médicaux ou leurs accessoires à un détaillant ni à un utilisateur final, je ne suis donc pas sujet à la contribution“ (Ich vertreibe keine Medizinprodukte oder deren Zubehör an Einzelhändler oder Endverbraucher, daher bin ich nicht beitragspflichtig) ankreuzen.

Es ist unbedingt zu beachten, dass die Behörde keine Erklärungen in Papierform oder per E-Mail mehr akzeptieren.

  • Die Anwendung kann über folgenden Link aufgerufen werden
  • Die Umsatzerklärung finden Sie unter diesem Link

Bitte beachten Sie auch, dass dieses Dokument von einem Revisor oder einem Buchprüfer bescheinigt werden muss. Die Bescheinigung muss eingescannt und bei der Umsatzerklärung in der AFMPS-Anwendung hochgeladen werden.

Sollten Sie die Registrierung über die BEO BERLIN erledigt haben, werden Sie von uns informiert und vorbereitet, so dass Ihre Registrierung und damit die Erstattung Ihrer Produkte bestehen bleibt.

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