Suche

Fortschreibung im HMV: PG23 und PG52

Wer auf die Änderung von Anforderungen verschiedenster Art nicht reagiert erlebt, dass die gelisteten Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen werden.

Strukturen und/oder Anforderungen im HMV wurden geändert.

Das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) und die Anlage Pflegehilfsmittelverzeichnis, welche der GKV-Spitzenverband gemäß §139 SGB V erstellt, ist ein systematisch strukturierter Katalog. In diesem sind von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasste Hilfsmittel aufgeführt.

Die Gliederung erfolgt in Anlehnung an das jeweilige Therapieziel in 37 unterschiedliche Produktgruppen (PG). Das Pflegehilfsmittelverzeichnis besteht aus weiteren 4 Produktgruppen.

Kürzlich wurden 2 Produktgruppen fortgeschrieben; die Produktgruppe 23 Orthesen und die Produktgruppe 52 Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/ Mobilität. Das bedeutet, dass sich Strukturen und/oder Anforderungen geändert haben.

Fortschreibung der Produktgruppe 23 Orthesen/Schienen

In der Produktgruppe 23 Orthesen und die Produktgruppe gab es zusammengefasst folgende Änderungen:

  • Es wurden Definitionen, Formulierungen und Fachtermini überprüft und u.a. an die MDR (Medical Device Regulation) angepasst.
  • Die Beschreibung div. Produktarten wurde konkreter gefasst, um eindeutigere Einzelproduktzuordnungen zu ermöglichen.
  • Bisherige NN-Produktart wurden integriert.

Einen Gesamteinblick in diese PG bietet das Schriftstück des GKV-Spitzenverbands „Fortschreibung der Produktgruppe 23 Orthesen/Schienen des HMV nach § 139 SGB V“ vom 14.04.2021.

Fortschreibung der Produktgruppe 52 Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität

Pflegehilfsmittel dieser Produktuntergruppe sollen Pflegebedürftige unterstützen, länger selbstbestimmt in der gewohnten eigenen Häuslichkeit zu verbleiben, und zur Aufrechterhaltung der Selbständigkeit beitragen.

3 Produktuntergruppen und deren Produktarten wurden aktualisiert:

  • 52.40.02 Zubehör für Hausnotrufsysteme
    • 52.40.02.0 Alarmsender
  • 52.40.03 Pflegehilfsmittel zur Verbesserung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten
    • 52.40.03.0 Pflegehilfsmittel zur örtlichen Orientierung
    • 52.40.03.1 Pflegehilfsmittel zur zeitlichen Orientierung
    • 52.40.03.2 Erinnerungshilfen für wesentliche Ereignisse
    • 52.40.03.3 Produkte zum Erkennen von Risiken und Gefahren
  • 52.40.04 Pflegehilfsmittel zur Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    • 52.40.04.0 Produkte zur Unterstützung der Medikamenteneinnahme
    • 52.40.04.1 Produkte zur Messung und Deutung von Körperzuständen

Einen Gesamteinblick in diese PG bietet das Schriftstück des GKV-Spitzenverbands „Fortschreibung des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nach § 78 Abs. 2 SGB XI i. V. m. § 139 SGB V Produktgruppe 52 Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität“ vom 14.04.2021.

 Unsere Empfehlung

Den sogenannten Fortschreibungen und den damit verbundenen Aufforderungen des GKV-Spitzenverbands zur Aktualisierung der Unterlagen sollten Sie die angemessene Aufmerksamkeit schenken. Fristgerechtes und adäquates Reagieren steht dabei im Vordergrund. Wer auf die Änderung von Anforderungen verschiedenster Art nicht reagiert erlebt, dass die gelisteten Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen werden. Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung sind dann fast unvermeidbar. Informationen zu den kürzlich veröffentlichten Fortschreibungen der Produktgruppen 8 und 32 des GKV Spitzenverband können Sie hier nachlesen.

1 Sterne2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Bewertung(en), durchschnittlich: 5,00 aus 5)
Loading...

Mehr zu dieser Kategorie