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CH-REP

Medizinproduktehersteller, die ihren Firmensitz nicht in der Schweiz haben, benötigen einen Bevollmächtigten in der Schweiz (CH-REP), um die gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften des Landes zu erfüllen. Die Schweiz hat spezifische Vorschriften und Gesetze für Medizinprodukte, die von Herstellern eingehalten werden müssen.

  • Ein CH-REP ist Ansprechpartner für die zuständigen Behörden und stellt die Mitwirkungspflicht der Wirtschaftsakteure sicher.
  • Ein CH-REP hilft sicherzustellen, dass das Unternehmen alle erforderlichen Dokumente und Zertifizierungen vorweisen kann und den regulatorischen Anforderungen entspricht.

BEO BERLIN organisiert und betreut im Rahmen des Netzwerkes Ihr CH-REP. Wir bieten diesen Service über unseren langjährigen Partner mit Sitz in der Schweiz an. Nach positiver Bewertung der Konformität der relevanten Produkte werde diese der*die qualifizierte Mitarbeitende der Albo-Healthcare als Schweizerischer Bevollmächtigter bei der Swissmedic registriert.