Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Softwareanwendungen mit medizinischer Zweckbestimmung. Eine DiGA ist somit ein CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt. Im deutschen Gesundheitssystem ist für eine DiGA entscheidend, dass die medizinische Kernfunktion im Wesentlichen von der Anwendung erbracht wird, also auf digitaler Technologie basiert.
Eine DiGA als Medizinprodukt unterstützt die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensation von Verletzungen oder Behinderungen.
Im deutschen Gesundheitssystem ist es Patient*innen möglich, sich die Kosten für eine DiGA von den Krankenkassen erstatten zu lassen. Hersteller können ihre DiGA über ein Antragsverfahren beim BfArM in das DiGA-Verzeichnis aufnehmen lassen.
Digitale Pflege-Apps (DiPA) sind wie DiGA-Software-Anwendungen mit medizinischer Zweckbestimmung und damit ebenfalls CE-gekennzeichnete Medizinprodukte. Ihre pflegerisch-medizinische Kernfunktion basiert im Wesentlichen auf digitaler Technologie. Die Apps unterstützen die Langzeitpflege von Patient*innen. Hersteller können in Deutschland beim BfArM Anträge auf Aufnahme ihrer Produkte in das DiPA-Verzeichnis stellen.