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Produktgruppen im HMV

Wesentliches Gliederungselement des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) sind die Produktgruppen. Das vom GKV-Spitzenverband (GKS-SV) nach § 139 SGB V erstellte Verzeichnis führt die Hilfsmittel auf, die von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasst sind. Es gliedert sich nach dem jeweiligen Therapieziel in 38 verschiedene Produktgruppen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis umfasst weitere vier Produktgruppen.

In der Verzeichnishierarchie folgen unter der Produktgruppe der Anwendungsort, die Untergruppe und schließlich die Produktart, unter der Ihr Hilfsmittel individuell gelistet werden kann. Die Listung erfolgt erst nach erfolgreichem Antragsverfahren. Im Rahmen des Antragsverfahrens sind zum einen die Erfüllung der CE-Anforderungen und zum anderen die Erfüllung der Anforderungen nach § 139 SGB V schriftlich nachzuweisen.

Anforderungen, die ergänzend zu Ihrer CE-Dokumentation an Sie gestellt werden können, sind je nach Produktart unterschiedlich. Teilweise handelt es sich um medizinische oder technische Gutachten, teilweise um Informationen in der Gebrauchsanweisung oder auch spezielle Anforderungen an Aufbau und Ausstattung des Medizinproduktes.

Mit unserer jahrelangen Erfahrung, sorgen wir für die exakte Eingruppierung in Zusammenarbeit mit Ihnen.