Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hat die Fortschreibung der Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch Bestimmte Pflegehilfsmittel“ bekanntgegeben.
Die aktuellsten Neuerungen betreffen definitorische Änderungen sowie aktualisierte Material- und Strukturanforderungen folgender Produktuntergruppen:
- Saugende Bettschutzeinlagen
- Insbesondere Anfoderungen an Saugeigenschaften
- Schutzbekleidung
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Medizinische Gesichtsmasken
- FFP2 Masken
- andere Schutzkleidung
- Sonstige zum Verbrauch bestimmte Pfelgehilfsmittel
- Desinfektionsmittel
Eine vollstände Übersicht über die geänderten Defintionen und Wortlaute sowie aktuelle Anfoderungen an Produkte der PG 54 finden sie im Fortschreibungsdokument des GKV-SV.
Unsere Empfehlung an alle betroffenen Hersteller
Herstellende der betroffenen Produktgruppe sollten die weiterführende Listung ihrer Produkte im HMV sichern, indem sie sich über die konkret geänderten Definitionen und Normen, die in dem genannten Fortschreibungsdokument aufgeführt sind, informieren.
Werfen Sie einen Blick auf Ihr Portfolio und prüfen Sie, ob Maßnahmen erforderlich sind.
Um professionelle Unterstützung zu erhalten, zögern Sie nicht und wenden sie sich an die BEO BERLIN, ihre Partnerin für zuverlässige Medical Device Consultancy.
Bitte beachten Sie, dass es weitere Details gibt, auf die in der redaktionellen Anpassung nicht eingegangen werden konnte.