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Hilfsmittelverzeichnis: Fortschreibung von Produktgruppen

Im Zuge der Umsetzung des HHVG, werden aktuell viele Produktgruppen fortgeschrieben, bzw. deren Fortschreibung vorbereitet. Wir erhalten Meldungen von unseren Kunden über eingehende Briefe des GKV Spitzenverbands. Sinngemäß werden die Hersteller in diesen Briefen über die jeweilige Fortschreibung einer Produktgruppe informiert, in der auch der Hersteller Produkte gelistet hat. Der Hersteller wird aufgefordert, einen Ansprechpartner und eMailadresse zu liefern, damit der GKV Spitzenverband eine Excel-Liste dorthin versenden kann, die der Hersteller bearbeiten und zurücksenden muss. In dieser Liste stehen in der Regel Angaben zum Hersteller und zu den Produkten, die verifiziert werden sollen.

Mit der Bearbeitung sind auch Fristen verbunden, die eingehalten werden sollten oder zumindest einen Verlängerung beantragt werden sollte. Wenn Sie diese Schreiben ignorieren, laufen Sie Gefahr, dass die Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen werden. Daher beachten Sie bitte diese Schreiben!!!

Bisher ist uns bekannt und teilweise auch veröffentlicht, dass folgende Produktgruppen betroffen sind. Fortschreibung mit höchster Priorität:

  • PG03 – Applikationshilfen
  • PG05 – Bandagen
  • PG07 – Blindenhilfsmittel
  • PG11 – Hilfsmittel gegen Dekubitus
  • PG13 – Hörhilfen
  • PG14 – Inhalations- und Atemtherapiegeräte
  • PG23 – Orthesen
  • PG25 – Sehhilfen
  • PG52 – Hausnotrufgeräte

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