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Hilfsmittelverzeichnis – Fortschreibungen mehrerer Produktgruppen

PG 13 – Hörhilfen / PG 25 – Sehhilfen / PG 26 – Sitzhilfen / PG 54 – Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat die Fortschreibung von vier Produktgruppen (PGs) bestätigt: Die Listen der PG 13 (Hörhilfen), PG 25 (Sehhilfen), PG 26 (Sitzhilfen) und PG 54 (Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel) werden aktualisiert.

In diesem kurzen Beitrag informieren wir Sie über vier bedeutende Fortschreibungen des Hilfmittelverzeichnis durch den GKV-Spitzenverband. In einigen Fällen können Sie das Angebot zur Stellungnahme, das der GKV-Spitzenverband ausgesprochen hat, wahrnehmen. Beachten Sie dabei die unterschiedlichen Fristen, die bis Anfang Oktober 2024 auslaufen.

PG 13 – Hörhilfen

Der GKV-Spitzenverband schreibt die Produktgruppe der Hörhilfen fort. Die Fortschreibung der Produktgruppe wurde am 17. Juni 2024 veröffentlicht, nachdem es zu Neuerungen in der Hörgerätenorm kam. Die Änderungen umfassen:

  • Neue Normen und Standards: Einführung neuer Leistungs- und Technologiestandards für Hörgeräte, um dem aktuellen Stand der Technik und internationalen Normen zu entsprechen.
  • Anpassung und Versorgung: Strengere Vorgaben für die individuelle Anpassung von Hörgeräten und verstärkter Fokus auf Qualität der Versorgung und Nachsorge durch Hörgeräteakustiker.
  • Integration moderner Technologien: Aufnahme neuer Technologien wie Bluetooth, wiederaufladbare Batterien und digitale Fernanpassungslösungen in die Liste der erstattungsfähigen Produkte.

Wenn Sie weitere Informationen zur Konformität Ihrer Produkte benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns einfach, und wir helfen Ihnen weiter!

PG 25 – Sehhilfen

  • Der GKV-Spitzenverband will die Liste der zugelassenen Sehhilfen überarbeiten. Dafür wurde ein Entwurf erstellt, Hersteller und Patientenvertreter können bis zum 9. Oktober 2024 dazu Stellung nehmen.

PG 26 – Sitzhilfen

  • Ebenfalls soll die Produktgruppe 26 Sitzhilfen“ fortgeschrieben werden. Der GKV-Spitzenverband ruft Hersteller und Patientenvertretungen zu diesem Zweck dazu auf, Stellungnahmen zur geplanten Aktualisierung bis zum 01. Oktober 2024 einzureichen.

PG 54 – Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

  • Weiterhin plant der GKV-Spitzenverband, die Liste der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zu aktualisieren. Ein Entwurf wurde erstellt, und Patientenvertreter und Hersteller können bis zum 8. Oktober 2024 Stellung dazu nehmen

Unsere Empfehlung an alle betroffenen Hersteller:

Wir empfehlen allen Herstellern das Angebot zur Stellungnahme wahrzunehmen um die Sicherung ihrer Interessen und die fortlaufende Listung ihrer Produkte im Hilfsmittelverzeichnis zu gewähleisten.

Werfen Sie einen Blick auf Ihr Portfolio und prüfen Sie ob Maßnahmen erforderlich sind. Stellen Sie im Zweifel lieber eine Frage mehr an uns als eine zu wenig. Weitere Informationen finden Sie beim GKV-SV.

Bitte beachten Sie, dass es weitere Details gibt, auf die in der redaktionellen Anpassung nicht eingegangen werden kann.


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