Der GKV-SV führt Herstellerabfragen durch
Herstellende der Produktgruppe 11 „Dekubitushilfen“ sehen sich mit einer Fortschreibung konfrontiert: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hat Hersteller von Antidekubitusprodukten angeschrieben und fordert diese zu einer Stellungnahme auf.
Kommt es zur sogenannten Herstellerabfrage, sind Herstellende aufgefordert, bspw. Prüfberichte, Bedienungsanleitungen oder Herstellererklärungen zu spezifischen Fragestellungen bereitzustellen.
Im Rahmen der Fortschreibung der PG 11 betrifft es die Themen:
- Lautstärke
- Gebrauchsanweisung
Summende Matratzen? Auch Dekubitushilfen können Lärm machen.
Im Fokus liegt die Lautstärke der Produkte. Wie kann denn eine Matratze laut sein? Noch dazu bei Dekubitus-Patient*innen, bei denen das Betthüpfen zu den eher seltenen Hobbies gehört.
„Wechseldruckmatratze“ ist das Schlüsselwort. Diese speziellen Luftmatratzen sind besonders anpassbar, besonders schonend und besonders oft mit elektrischen Kompressoren ausgestattet.
Beim ständigen Ausgleichen des Drucks in der Matratze bzw. dem Hilfsmittel geben die Kompressoren ein Geräusch ab – wer schon einmal versucht hat, in der Gegenwart einer Stubenfliege einzuschlafen weiß, wie nervtötend ein nicht abschaltbares Summen sein kann.
Der GKV fordert jetzt: Herstellende der PG 11 müssen Informationen zur Lautstärke ihrer Produkte bereitstellen. Und zwar durch einen Prüfbericht und in der Bedienungsanleitung.
Weil die Prüfung dieses spezifischen Aspekts dieser spezifischen Produktgruppe so eine spezifische Nische ist, gibt es in Deutschland nur sehr wenige Prüfstellen dafür. Glücklicherweise verfügt die BEO BERLIN jedoch über exzellente Beziehungen zu einer Prüfstelle, die sich auf diese Nische spezialisiert hat.
Wenn Sie, werte Herstellende, also ein Produkt der PG 11 führen, zögern Sie nicht und schreiben Sie uns! Gemeinsam können wir Ihre Produkte professionell und effizient an die ständig dynamische Entwicklung der Regularien anpassen und Ihren Platz im HMV sicherstellen.