Die HMV Positionsnummer (Hilfsmittelverzeichnis) ist zwar kein Garant für wirtschaftlichen Erfolg, dennoch öffnet sie Türen und ist häufig eine Notwendigkeit, um im deutschen Hilfsmittelmarkt überhaupt eine Rolle zu spielen.
Routinierte Antragsteller*innen kennen sich im eigenen Produktsegment sehr gut aus und wissen in der Regel auch, wie eine Beantragung beim GKV Spitzenverband abläuft. Sie sind auch nicht erschrocken, sollte es trotz aller Routine einmal zu einem Anhörungsschreiben kommen.
Anhörungsschreiben zu Ihrem HMV Antrag
Im Anhörungsschreiben geht es darum, dass noch offenen Fragen zum Antragsverfahren zu klären sind und der GKV Spitzenverband deshalb um weitere Informationen oder Unterlagen bittet, bevor beschieden wird. Inhaltlich kann es im Anhörungsschreiben um Kleinigkeiten wie fehlende Hinweise in der Gebrauchsanweisung gehen oder um Größeres wie fehlende oder unzureichende medizinische Nachweise. Formal kann ein Anhörungsschreiben für Ungeübte eine Herausforderung sein.
Ein Gedankenspiel: Sie lesen die erste Reaktion vom GKV Spitzenverband auf Ihren HMV Antrag
Bevor die eigentlichen Abweichungen knapp beschrieben werden, wird aus formellen Gründen auf einige Rechte und Pflichten hingewiesen:
„(…) im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit und der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht (vgl. § 139 Abs. 3 und 4 SGB V).“
Wie bitte? Erfülle ich diese Anforderung oder nicht? Fehlt etwas?
Sie übergehen diesen Teil zunächst und werden formal darauf hingewiesen, dass Sie einen Antrag zur Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis gestellt haben. In den folgenden Absätzen finden Sie dann auch die vermeintlichen Abweichungen mit der freundlichen Bitte „..aussagekräftige Unterlagen nachzureichen.“
Es ist klar, dass die Bewertenden beim GKV Spitzenverband nicht die Arbeit der Antragstellenden erledigen können aber Sie als Antragstellende Person mögen sich wahrscheinlich fragen:
Was sind aussagekräftige Unterlagen? Ich habe doch alles eingereicht, was ich so habe!
Im folgenden Absatz finden Sie eine ganz ähnliche, freundliche Aufforderung und so weiter und so fort. Langsam macht sich der Gedanke breit, dass es wohl etwas aufwendiger werden dürfte, dieses Schreiben in der vorgegebenen Zeit zu beantworten.
Stimmt, da ist ja auch noch die Frist zur Beantwortung!
Weitere Verzögerungen von Wochen oder sogar mehr sollte es nach Möglichkeit auch nicht geben. An dieser Stelle ist es ratsam einmal nachzufragen. Suchen Sie ruhig das konstruktive Gespräch mit dem GKV Spitzenverband oder bitten Sie Dritte, die das vielleicht schon des Öfteren erledigt haben, Ihnen unter die Arme zu greifen.
Sie haben zu jeder Zeit des Antragsverfahrens viele Möglichkeiten den Prozess positiv zu beeinflussen oder das ganze Verfahren auch abzugeben. In vielen Fällen ist das ein sehr wirtschaftlicher Schritt, da Zeit und u.U. sogar vermeidbarer Prüfaufwand o.ä. vermieden werden kann. In der Regel gibt es mehrere Lösungen für ein Problem und manche Lösungen sind eben nicht direkt sichtbar.
Also, fragen Sie uns! …wir haben das wirklich schon 1000 Mal gemacht.