Die schweizerische Aufsichtsbehörde für Medizinprodukte, „swissmedic“, erinnerte kürzlich die registrierten Wirtschaftsakteure, Ihre Registrierung bis zum 13. November 2024 in der Datenbank swissdamed zu validieren.
Dies betrifft nicht die Hersteller, von denen wir ein CH-REP-Mandat haben. Es betrifft nur Wirtschaftsakteure, die in der Schweiz ansässig sind.
Im August 2024 wurden alle mit einer CHRN (Swiss Single Registration Number) bei Swissmedic registrierten Wirtschaftsakteure mittels eines Briefs an ihre Kontaktperson dazu aufgefordert, die in swissdamed migrierten Daten innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten zu validieren. Inzwischen haben bereits nahezu 1.000 Akteure die Validierung ihrer Daten vorgenommen. Der Stichtag ist der 13. November 2024. Es wird empfohlen, die Datenvalidierung sofort zu beginnen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Validierung aus zwei Schritten besteht:
- Im ersten Schritt erfolgt eine Überprüfung der Unternehmensdaten.
- Im zweiten Schritt eine Überprüfung der Daten jedes einzelnen registrierten Akteurs. Die detaillierte Anleitung zum Vorgehen ist im nachfolgenden Link aufgeführt. Es wird dringend empfohlen, die Schritte 1–5 vollständig auszuführen.
Weitere Details finden Sie hier.
Als registrierter Wirtschaftsakteur sind Sie verpflichtet, Ihre Daten zu validieren. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Datenintegrität und Aktualität des Actors-Moduls von swissdamed. Dies ist eine wesentliche Grundlage für die reibungslose Einführung des Devices-Moduls und schließlich für die Übersicht über den Schweizer Medizinprodukte-Markt.
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