Streichung von Messwerten und Dekubitusgraden sowie Herstellerabfrage.
Der GKV Spitzenverband informiert aktuell per Post die Hersteller der in der Produktgruppe 11 gelisteten Produkte über die Veränderungen. Demnach werden die für die Produktmerkmale ermittelten Messwerte sowie die Einteilung nach Dekubitusgraden ersatzlos gestrichen. Zudem fragt der GKV Spitzenverband nach, welche Produkte noch aktuell sind bzw. nicht mehr produziert werden.
Bisher war es notwendig, Prüfberichte über Druckentlastung und Schwerkraftminderung, Nutzungsdauer, funktionelle Eigenschaften sowie Mikroklima bei Sitz- und Liegehilfen als Nachweise einzureichen. Im Rahmen der Fortschreibung sind diese Nachweise weggefallen. Lediglich die Lautstärkeprüfung für aktive Liegesysteme hat weiterhin Bestand. Oftmals haben Hersteller auf Basis der Prüfberichte und Anwenderbeobachtungen auch eine Einteilung der Produkte nach Dekubitusgraden vorgenommen.
Laut des GKV Spitzenverbands ist „eine Aussage zur Wirksamkeit eines im Labor getesteten Produktes in der Praxis ist nicht möglich“. Im Rahmen der Fortschreibung ist festgestellt worden, dass die Messwerte der Prüfungen nur einen Teilaspekt der Wirkung beschreiben und daher nicht die Versorgungsrealität pflegebedürftiger Menschen abbilden. Insofern wurde als Nachweis des medizinischen Nutzens der Anwenderbeobachtung mehr Gewicht gegeben, indem Patientenzahl (10 anstatt 5) und Anwendungsdauer (6 anstatt 3 Wochen) heraufgesetzt wurden. Im sogenannten „Expertengutachten“ wird neben den oben genannten Aspekten ausschließlich darauf abgezielt, ob ein Produkt zur Therapie und/oder Prophylaxe geeignet ist, ohne eine Einteilung nach Dekubitusgraden vorzunehmen.
Sollten Sie Post vom GKV Spitzenverband erhalten haben, ist darauf zu achten, innerhalb der Frist zu reagieren und die Nachfragen zu den gelisteten Produkten zu beantworten, da andernfalls eine Löschung der Produkteinträge droht. Neben der Unterstützung bei aktuellen und zukünftigen GKV-Anfragen, unterstützt BEO BERLIN Hersteller auch als kontinuierlicher Ansprechpartner für den GKV Spitzenverband. Die HMV Repräsentantin wird an Stelle des Herstellers über entsprechende Änderungen im Hilfsmittelverzeichnis in Kenntnis gesetzt.
Unser Service der „HMV-Repräsentantin“ hilft Ihnen unnötige Produktstreichungen aus dem Hilfsmittelverzeichnis zu vermeiden und bietet gleichzeitig professionelle Unterstützung bei der Aktualisierung von Produkteinträgen.
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