Im Hilfsmittelverzeichnis wird die PG 33 „Toilettenhilfen“ fortgeschrieben. Der GKV-Spitzenverband hat am 11.06.2024 Hersteller und Bevollmächtigte angeschrieben, die ein oder mehrere Produkte in dieser Produktgruppe gelistet haben.
PG 33 „Toilettenhilfen“
- Der GKV-Spitzenverband informiert darüber, dass die PG 33 aktualisiert wird und die betroffenen Hersteller nun eine Stellungnahme und Unterlagen einreichen müssen.
- Um Ihre Hilfsmittelnummer zu behalten, müssen Sie folgende Informationen zur Verfügung stellen:
- Erklärung, ob das Hilfsmittel noch hergestellt wird
- aktuelle Konformitätserklärung
- aktuelle Gebrauchsanweisung
Sie haben bis Anfang September 2024 Zeit, auf diese Aufforderung zu reagieren. Wenn Sie sich bis dahin nicht geäußert haben, kann es sein, dass Ihre HiMi-Nummer gelöscht wird. Die eingereichten Unterlagen werden vom GKV-Spitzenverband geprüft. Sollte es Abweichungen zu den aktuellen Anforderungen aus EU-MDR (Medical Device Regulation) und SGB V geben, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Anhörungsschreiben.
Unsere Empfehlung an Sie, bitte schieben Sie die Beantwortung nicht auf andernfalls können Ihre Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis gelöscht werden. Die Stellungnahme zur Erfüllung der Anforderungen sollte Ihnen in diesem Fall leicht fallen. Wenn Sie unsicher sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unsere Kunden, die uns als HMV-Repräsentanten beauftragt haben, brauchen zunächst nichts zu unternehmen. Für Sie kümmern wir uns um die Aufrechterhaltung Ihrer Hilfsmittelnummer.