Fortschreibungen mehrerer Produktgruppen (PGs) bestätigt!
Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat mehrere bedeutende Aktualisierungen beschlossen: Die Aktualisierungen der Produktgruppen 25 „Sehhilfen“ und 26 „Sitzhilfen“ wurden im Hilfsmittelverzeichnis bekanntgegeben.
Die Fortschreibungen erfolgen in Konformität mit §139 des fünften Buches des Sozialgesetzbuches.
Bestätigte Fortschreibungen
PG 25 – Sehhilfen
Die Änderungen wurden vom GKV-SV am 20.02.2025 veröffentlicht und umfassen:
- Neue Definitionen und Indikationsbereiche: Detailliertere Abgrenzung zwischen sehschärfenverbessernden und therapeutischen Sehhilfen.
- Erweiterung der Produktuntergruppen: Insbesondere bei Einstärken- und Mehrstärkengläsern, Lentikulargläsern sowie Lupen und Bildschirmlesegeräten.
- Spezifischere Qualitätsanforderungen: Höhere Anforderungen an Materialien, optische Eigenschaften und Funktionstauglichkeit der Brillengläser.
- Zuschläge für Zusatzleistungen: Erweiterung der Zuschläge für torische Gläser, Prismen, Mehrstärkengläser mit speziellen Prismen sowie Kantenfilter für verbesserten Lichtschutz.
- Neuregelung der Abrechnungspositionen: Klärung der Kostenübernahme für bestimmte Zubehörteile.
PG 26 – Sitzhilfen
Die Änderungen wurden vom GKV-SV am 20.02.2025 veröffentlicht und umfassen:
- Neue Untergliederungen: Einführung modularer Kindersitzsysteme für Fahrgestelle und spezifischer Arthrodesensitzkissen.
- Konkretisierung der Anforderungen: An Sitzschalen, Therapiestühle und Autokindersitze für Kinder mit Behinderungen.
- Leistungsrechtliche Klarstellungen: Einschränkungen zur Kostenübernahme durch die GKV, insbesondere für Mehrfachausstattungen oder Pflegehilfsmittel.
- Erweiterung der Abrechnungspositionen: Einführung neuer Positionen für Zubehör (z. B. Polsterelemente, Fixierungssysteme, Therapietische).
- Anpassung an neue Herstellungsverfahren: Insbesondere durch individuelle Anpassungstechniken mittels 3D-Scan, Vakuum-Abform-Verfahren oder Formschäumen.
Unsere Empfehlung an alle betroffenen Hersteller
Herstellende der betroffenen Produktgruppen sollten die weiterführende Listung ihrer Produkte im HMV sichern indem sie sich über die konkret geänderten Definitionen und Normen, die in den genannten Fortschreibungsdokumenten aufgeführt sind, informieren.
Werfen Sie einen Blick auf Ihr Portfolio und prüfen Sie, ob Maßnahmen erforderlich sind.
Um professionelle Unterstützung zu erhalten, zögern Sie nicht und wenden sie sich an die BEO BERLIN, ihre Partnerin für zuverlässige Medical Device Consultancy.
Bitte beachten Sie, dass es weitere Details gibt, auf die in der redaktionellen Anpassung nicht eingegangen werden konnte.