Die Fortschreibung umfasst die Überprüfung und ggf. die Überarbeitung der Definition, der Produktuntergruppen sowie der Produktarten einschließlich der Indikationen.
Die Produktgruppe 04 „Bade- und Duschhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses wurde durch den GKV-Spitzenverband fortgeschrieben. Zusammenfassend stellen wir folgende relevante Änderungen fest:
- Es gibt keine Produktart mehr mit der Bezeichnung „nicht besetzt“. An dieser Stelle wurde aufgeräumt und Altlasten entfernt, sofern sie nicht anderen Produktarten des Hilfsmittelverzeichnisses zuzuordnen waren.
- Im Lieferumfang der Produkte „Haltegriffe“ und „an der Wand befestigte Duschhocker“ muss nun Befestigungsmaterial enthalten sein.
- Die Anforderungen an die Produktkennzeichnung wurden überarbeitet und mit den MDR-Anforderungen abgeglichen. Achtung an dieser Stelle! Auch weiterhin gilt, dass die Einhaltung der MDR-Anforderungen die Grundlage bilden (CE Konformität gemäß Medical Device Regulation, MDR ). Weitere Anforderungen, speziell zur den Informationen in der Gebrauchsanweisung kommen aus dem SGB V.
Am 11.03.2022 erfolgte die Bekanntgabe der Fortschreibung der Produktgruppe im Bundesanzeiger gemäß § 139 Absatz 1 SGB V.