Ein HMV-Repräsentant kann der Schlüssel zur Aufrechterhaltung der erworbenen Hilfsmittelnummer und damit ein wesentlicher Baustein der Erstattung sein.
Das Hilfsmittelverzeichnis und die Anlage Pflegehilfsmittelverzeichnis, welche der GKV-Spitzenverband gemäß §139 SGB V erstellt, ist ein systematisch strukturierter Katalog. In diesem sind von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasste Hilfsmittel aufgeführt. Die Gliederung erfolgt in Anlehnung an das jeweilige Therapieziel in 37 unterschiedliche Produktgruppen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis besteht aus weiteren 4 Produktgruppen.
Um homecare-Produkte auf dem deutschen Markt erfolgreich platzieren zu können, ist eine Listung im oben genannten Katalog (Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbands) sehr zu empfehlen. Die Kostenerstattung durch die Kostenträger wird damit in der Regel stark erleichtert.
Synonyme der Listungen sind bspw.:
- HMV-Nummer
- HiMi-Nummer
- Positionsnummer HMV
- reimbursement code Germany
Alle Hersteller*innen, die den teils beschwerlichen Weg der Aufnahmeprozedur erfolgreich absolvierten, haben ein großes Interesse daran, die Nummer zu behalten. Mit Ihrem Einstieg in das Hilfsmittelverzeichnis können Sie einen HMV-Repräsentanten benennen. Ein HMV-Repräsentant kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.
Warum ist ein HMV-Repräsentant empfehlenswert?
Anders als in anderen Systemen außerhalb Deutschlands gibt es keine jährliche Rückmeldung oder Gebühr zu entrichten. Eine jährliche Inventur zum Stand der eigenen Nummer fällt also weg. Um so überraschender ist dann die Mitteilung, wenn die Erstattung verweigert wurde.
Warum ist mein Produkt nicht mehr gelistet?
Nicht selten wird im Alltag verpasst auf Mitteilungen vom GKV-Spitzenverband fristgerecht zu reagieren.
Es gibt aber auch strukturelle Gründe:
- Vielleicht ist die Stelle, die mit der Pflege der Hilfsmittelnummer betraut war, nicht mehr besetzt?
- Es wurde nie eine Stelle eingerichtet, die sich mit dieser Aufgabe befasst?
- Vielleicht war jemand im Urlaub oder hatte gerade keine Zeit?
- Die Mitteilung ist unbeachtet im SPAM-Ordner gelandet?
- Die Nachricht wurde vielleicht nicht verstanden?
Es gibt viele weitere Szenarien des geschäftlichen Alltags, die ein Durchrutschen der am Ende doch recht seltenen Nachrichten begründen. Besonders problematisch ist dies für Hersteller*innen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind.
Fortschreibungen im Hilfsmittelverezichnis
Den sogenannten Fortschreibungen und den damit verbundenen Aufforderungen des GKV Spitzenverband zur Aktualisierung der Unterlagen sollten Sie die angemessene Aufmerksamkeit schenken. Fristgerechtes und adäquates Reagieren steht dabei im Vordergrund.
Vertriebspartner*innen in Deutschland erfahren u.U. nichts von den Fortschreibungen und haben dann das Nachsehen. Wer auf die Änderung von Anforderungen verschiedenster Art nicht reagiert erlebt, dass die gelisteten Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen werden. Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung sind dann fast unvermeidbar. Informationen zu den kürzlich veröffentlichten Fortschreibungen der Produktgruppen 8 und 32 des GKV Spitzenverband können Sie hier nachlesen.
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